Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.
Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt eine sogenannte Pflegeerlaubnis.