Wahlen

Bundestagswahl 2025

  1. Wahlbenachrichtigung – Alle Wahlberechtigten werden informiert

 

Jede/r Wahlberechtigte wird vor der Wahl rechtzeitig durch das Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth informiert. Das geschieht durch eine entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieser bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bubenreuth eingetragen sind und in dem auf dem Brief angegebenen Abstimmungsraum wählen können. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte sofort mit dem Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth in Verbindung.

 

Der Abstimmungsraum am Wahltag befindet sich in der Grundschule Bubenreuth, Binsenstraße 24. Ihr Abstimmungsraum ist im Gebäude ausgeschildert.

 

Bringen Sie bitte den Wahlbenachrichtigungsbrief zur Abstimmung mit oder halten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass bereit.

 

  1. Wer ist stimmberechtigt?

 

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

  1. Wählen durch Briefwahl

 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht telefonisch, beim Briefwahlamt beantragen können. Für die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist kein Grund mehr notwendig, so dass alle, die gerne per Briefwahl wählen möchte, dies bedenkenlos tun können. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden bzw. in den Briefkasten der Gemeinde Bubenreuth einwerfen können.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen (auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch diese bereits abgedruckt). Eine solche Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.

 

Online-Beantragung

 

Auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen sind ein Link und ein QR-Code abgedruckt, mit welchen Sie die Unterlagen online beantragen können.

Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bubenreuth/bsp_ewo_briefwahl/#/

 

  1. In welchem Zeitraum können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

 

Wahlscheinanträge können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen jeweils bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr eine Antragstellung möglich.

 

  1. Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

Nach Eingang des Antrages werden die Briefwahlunterlagen binnen 2 – 3 Werktagen versendet bzw. ausgetragen.

 

Natürlich können wir diese erst versenden, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. 

Nach jetzigem Stand können die Wahlämter voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 mit dem Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beginnen.

 

Ein schnellstmöglicher Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen liegt auch in unserem Interesse, deshalb bitten wir von Nachfragen hierzu abzusehen.

 

Falls Ihnen bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2025, Ihr Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie diesen verloren haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung. Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine können Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neu erteilt werden.

 

  1. Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen?

 

Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder per Boten zugestellt. Sie können auch zu den angegebenen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Donnerstag 14 -17 Uhr) persönlich im Briefwahlamt in der Gemeinde Bubenreuth abgeholt werden.

 

  1. Wer kann den Wahlschein / die Briefwahlunterlagen abholen?

 

Der Wahlschein / die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister) abgeholt werden. Nahe Familienangehörige müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Andere Personen können den Wahlschein nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person auf dem Postweg nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Auch andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Bitte achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

 

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt bekommen, genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Hausbriefkasten der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, einzuwerfen. Dieser befindet sich in der Stele neben der Rathaustreppe.

 

Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

 

In jedem Fall muss sich die Person, die den Wahlschein im Rathaus abholt, mit dem eigenen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können!

 

8. Wählen am Sonntag, den 23. Februar 2025

 

Die Wahllokale befinden sich alle (wie schon bei der Europawahl) in der Grundschule Bubenreuth. Diese sind am Sonntag von 08:00 – 18:00 Uhr für Sie geöffnet und vor Ort ausgeschildert.

 

Die Auszählung der Briefwahl findet in der Mehrzweckhalle Bubenreuth, Emmi-Pikler-Weg 3, statt.

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin über die Webseite www.bundeswahlleiterin.de.

Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Wahlbenachrichtigung – Wer ist stimmberechtigt? – Wählen durch Briefwahl

 

  1. Wahlbenachrichtigung – Alle Wahlberechtigten werden informiert 

Jede/r Wahlberechtigte wird vor der Wahl rechtzeitig durch das Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth informiert. Das geschieht durch einen entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieses bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bubenreuth eingetragen sind und in dem im Brief angegebenen Abstimmungsraum wählen können.

 

Bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit.

 

  1. Wer ist stimmberechtigt? 

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern bzw. bei der Bezirkswahl im Regierungsbezirk Mittelfranken haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

  1. Wählen durch Briefwahl 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht telefonisch, beim Briefwahlamt beantragen können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

 

Auf der Gemeinde-Homepage bieten wir die Möglichkeit zur Onlinebeantragung über das Bürgerserviceportal ⇒⇒⇒⇒ Briefwahlantrag | Gemeinde Bubenreuth (buergerservice-portal.de) ⇐⇐⇐⇐

Ebenso führt Sie ein aufgedruckter QR-Code direkt zur Onlinebeantragung.

 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

 

In welchem Zeitraum können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

 

Wahlscheinanträge können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen jeweils bis zum Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr eine Antragstellung möglich.

 

Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

 

Nach Eingang des Antrages werden in der Regel die Briefwahlunterlagen binnen 2 – 3 Werktagen versendet. Sollten Sie diese Unterlagen nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an das Briefwahlamt, Herrn Benisch, Tel.Nr. 09131/8839-15, zu wenden.

 

Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen?

 

Wahlscheine, Stimmzettel und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder

amtlich überbracht.

Sie können auch zu den angegebenen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Do. von 14:00 – 17:00 Uhr) persönlich im Rathaus abgeholt werden.

 

Wer kann den Wahlschein / die Briefwahlunterlagen abholen?

 

Der Wahlschein / die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister) abgeholt werden. Nahe Familienangehörige müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Andere Personen können den Wahlschein nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person auf dem Postweg nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Auch andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein Antrag auf der Rückseite der  Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt. Bitte achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

 

Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

 

In jedem Fall muss sich die Person, die den Wahlschein abholt, mit dem eigenen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können!

 

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt bekommen, genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Hausbriefkasten der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, einzuwerfen. Dieser befindet sich in der Stele neben der Rathaustreppe.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch online unter: www.wahlen.bayern.de

 

Damit Wahlen in Bubenreuth nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe.

Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.

Jeder Wahlhelfer erhält in Bubenreuth ein Erfrischungsgeld..

Zeitliche Inanspruchnahme

In den allgemeinen Wahllokalen im Gemeindegebiet wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.

Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Bewerbung

Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, teilen Sie dem Wahlamt bitte Ihre Kontaktdaten mit. 

Wer als Wahlhelfer zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).

Ihr Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer

Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth

Christian Benisch
Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth
E-Mail: c.benisch@bubenreuth.de
Telefon: 09131 – 8839 – 15

HINWEIS:

Über dieses Formular bitte nur Neumeldungen von Personen, die noch nicht als Wahlhelfer registriert sind.

 

Schöffenwahl Jugendschöffenwahl 2023

Kommunalwahl 2020

Berichtigung zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates

Aufgrund der Feststellung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurde ein für ungültig erklärter Stimmzettel für gültig erklärt. Dadurch erhöht sich die Zahl der gültigen Stimmen auf 38397 und die Zahl der ungültigen Stimmzettel reduziert sich auf 27. Die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmzahlen erhöhen sich beim Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 01 auf 16.464, beim Wahlvorschlag 02 auf 9.674 und beim Wahlvorschlag 07 auf 5.602. Die Stimmenzahlen der Gewählten des Wahlvorschlages 01 lfd. Nr. 4 (Bayer, Christiane) erhöhen sich auf 1.037 und bei lfd. Nr. 5 (Junger, Stephan) auf 1.010. Bei der Ordnungszahl 02 lfd. Nr. 1 (Dirsch, Gabriele) auf 1.344 und lfd. Nr. 4 (Kortmann, Mara) auf 680. Bei der Ordnungszahl 07 unter Nr. 4 bezeichneten Listennachfolger (Torner, Markus) auf 556 und beim Listennachfolger Nr. 9 (Freytag, Arndt) auf 245. Durch die Berichtigung haben die Listennachfolger des Wahlvorschlages Freie Wähler Bubenreuth (FW) mit der laufenden Nr. 3 und 4 die gleiche Anzahl an Stimmen. Durch einen Losentscheid ändert sich die Reihenfolge der Listennachfolger. Somit erhält Herr Torner, Markus die laufende Nummer 03 und Frau Michaelis, Doris die laufende Nummer 4.

Kommunalwahl 2014

Landtags- und Bezirkswahl 2018

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2018 und der Bezirkstagswahl 2018 werden auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter folgendem Link veröffentlicht:

Bundestagswahlen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: