Abfallentsorgung

Allgemeine Informationen

Wertstoffinseln befinden sich in Bubenreuth an folgenden Standorten:

 

Birkenallee / Ortseingang-Süd

Birkenallee / Ortsmitte gegenüber der katholischen Kirche

Bruckwiesen / Rewe Parkplatz

Emmi-Pikler-Weg / Parkplatz Mehrzweckhalle

Frankenstraße / Am Bauhof

Hauptstraße / Am Friedhof

Scherleshofer Straße / Igelsdorfer Spielplatz 

 

Volle Container können Sie über die Tel.-Nr.: 09131/79610 dem Entsorgungsunternehmen melden.

Hier finden Sie die Leerungstermine der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie des Gelben Sackes:

Abfallkalender für 2025 online

Die Abfuhrtermine für 2025 sind für alle 25 Gemeinden des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/abfallkalender/ verfügbar. Dort können Bürgerinnen und Bürger sich ihren persönlichen Jahreskalender nach Ort, Ortsteil und Abfallart erstellen und die Daten in ihre digitalen Kalender importieren oder auf dem Smartphone speichern. Einfach im Formular Wohnort und Straße/Ortsteil auswählen und je nach Bedarf bestimmte Abfallarten festlegen.

Die Gemeinde Bubenreuth nimmt seit August 2021 an dem Projekt „Jeder Tropfen zählt“ teil. Dabei handelt es sich um die Sammlung von Altspeisefetten und –ölen aus Privathaushalten.

 

Damit sollen u. a. die öffentlichen Kanal- und Abwassersysteme geschützt und ein wertvoller nachhaltiger Rohstoff zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen genutzt werden.

 

Aus den Altfetten und -ölen wird Biodiesel mit einer über 90 % besseren CO2-Bilanz als konventioneller Diesel hergestellt.

 

Für das Projekt wurde an jeden Haushalt ein 1,2 Liter fassender Sammelbehälter mit einem Informationsflyer verteilt. Die Behälter sind leicht handhabbar, hitzeresistent und haben eine Füllstandanzeige. Sie sind sogar mit Blindenschrift versehen.

 

Seit August 2021 können die vollen Behälter an dem dauerhaft zugänglichen Sammelautomaten an der Wertstoffsammelstelle in der Frankenstraße (neben dem Bauhof) abgegeben und direkt gegen leere Behälter ausgetauscht werden.

Standort des Sammelbehälters an der Wertstoffinsel in der Frankenstraße (neben dem Bauhof) 

Wertstoffhof Baiersdorf

An der Erlanger Straße 2

91083 Baiersdorf

Dienstag, Mittwoch und Freitag 13:00 – 17:30 Uhr

Samstag 9:00 – 14:00 Uhr

 

Ihre Restmüll-, Biomüll- oder Papiertonne wurde nicht geleert,

der Gelbe Sack wurde nicht abgeholt?

Bitte wenden Sie sich direkt an das Entsorgungsunternehmen Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH,
Tel. (09131) 79 61 70 oder

 

an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Kommunale Abfallwirtschaft:
Frau Monika Köneke, Tel. (09193) 20 1763
Frau Siegrun Miehling, Tel. (09193) 20 1764

Wer ab 01.01.2017 Sperrmüll an den Wertstoffhöfen im Landkreis Erlangen-Höchstadt abgeben möchte, braucht dazu keine Sperrmüllkarte mehr. Wer hingegen Sperrmüll abholen lassen will, braucht sie weiterhin. Pro Haus oder Eigentumswohnung erhalten die Eigentümer jährlich mindestens zwei Sperrmüllkarten – ab einem Restmüllvolumen von 240 Liter auch mehr. Damit können sie sperrige Haushaltsgegenstände kostenlos abholen lassen.

 

Wie funktioniert die Sperrmüllsammlung?
Um eine Abholung zu beauftragen, füllen Sie bitte Ihre Sperrmüllkarte gut leserlich und vollständig aus. Geben Sie Art und Anzahl der Gegenstände an, die Sie als Sperrmüll entsorgen lassen wollen und schicken Sie die Karte an das vom Landkreis beauftragte Unternehmen (Adresse ist aufgedruckt). Das Entsorgungsunternehmen teilt Ihnen den genauen Abholtermin rechtzeitig schriftlich mit.

Stellen Sie Ihren Sperrmüll bis spätestens 6:00 Uhr früh am Abholtag auf Ihrer straßenseitigen Grundstücksgrenze bereit. Stellen Sie bitte nichts auf öffentliche Gehwege oder Straßen. Das Sammelfahrzeug muss frei und direkt an- und abfahren können.

Bitte stellen Sie die Materialien getrennt nach Altholz, Altmetall und sonstigem Sperrmüll bereit. Die einzelnen Teile sollten nicht länger als 2,00 m sein. Die Abholung der einzelnen Fraktionen erfolgt nicht zwingend gleichzeitig.

 

Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll aus privaten Haushalten sind vor allem Einrichtungsgegenstände. Es sind Abfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht über die Restmülltonne beseitigt werden können. Üblicherweise ist Sperrmüll alles, was bei einem Umzug anfällt und nicht mehr gebraucht wird. Abfälle aus Baumaßnahmen zählen jedoch nicht dazu.  

 

Typischer Sperrmüll:
Babysitz, Bettgestell, Blumenkasten (Kunststoff, groß), Bobbycar, Couch, Fahrrad, Garderobe, Gartenmöbel, Kindersitz, Kinderwagen, Kleintierkäfig, Koffer, Küchenschränke, Küchenarbeitsplatte (kein Stein), Lattenrost, Leiter, Liege, Matratze, Polstermöbel, Projektionsleinwand, Regal, Schrank, Schreibtisch, Schulranzen, Sessel, Skier, Snowboard, Stuhl, Teppich, Tisch, Wäschekorb, WC-Deckel, Wickeltisch usw.

 

Kein Sperrmüll:
Altautos, Altkleider, Altreifen, Asbest, Autowrack-Teile, Bauschutt, Bücher, Dämmmaterial, Dispersionsfarben, Elektro- und Elektronikgeräte, Europaletten, Flachglas, Gartenhäuser, Garten- und Grünabfälle, Hausrat in Säcken oder Kartons, Kartonagen, Keramiktöpfe, landwirtschaftliche Geräte, Nachtspeicheröfen, Öltanks, Pergola, Problemmüll, Restmüll, Spiegel, Tontöpfe, Welldächer, Wertstoffe, Zäune usw.

 

Ansprechpartner des Landratsamtes Erlangen-Höchstadtm im Bereich Abfallberatung

Claudia Jarosch

Udo Gehrke

Maximilian Wagner

14.05.2024 , 13:30 – 14:30, Bauhof
04.09.2024 , 17:00 – 18:00, Bauhof

Problem- und Sondermüllentsorgung 

Was müssen Sie bei der Anlieferung von Problemmüll beachten?

  • Bei den halbjährlich in allen Gemeinden stattfindenden Schadstoffsammlungen dürfen vor Sammelbeginn bzw. nach Sammelende an den jeweiligen Standplätzen keine Problemabfallstoffe abgestellt werden, um Umweltgefahren auszuschließen.
  • Die angelieferten Problemabfälle dürfen haushaltsübliche Kleinmengen (Kofferraumladung) nicht überschreiten.
  • Kleinmengen gebrauchter Haushaltsbatterien werden im Ausnahmefall noch bei den stationären Schadstoffsammelstellen im Landkreis angenommen. Beim Kauf neuer Gerätebatterien sind die Geschäfte verpflichtet, die alten Batterien unentgeltlich entgegenzunehmen!
  • Altöl sollte bei den Sammlungen nicht mehr angeliefert werden (kostenfreie Rücknahmepflicht der Ölverkaufsstellen). Nur in Ausnahmefällen wird bei den Sammlungen die Abgabe von maximal 20 Litern Altöl akzeptiert.
  • Unzerschnittene Autoreifen ohne Felgen (bis zu einem Durchmesser von max. 1,20 m) können Sie bei den Recyclinghöfen Eckental, Herzogenaurach, Medbach und Erlangen (Umladestation) gegen Entgelt abgeben. Bitte führen Sie Ihre ausgedienten Pkw- und Lkw- Reifen unbedingt über Reifendienste bzw.  Kfz-Werkstätten dem Recycling zu.

Flüssige Problemabfälle

Flüssige Problemabfälle müssen unbedingt in fest verschlossenen Behältnissen angeliefert werden. Sie können an der Sammelstelle nicht umgefüllt werden (Ausnahme: Kleinmengen Altöl). Schadstoffhaltige Flüssigkeiten dürfen keinesfalls zusammengeschüttet werden, um chemische Reaktionen zu vermeiden.

Problemabfall

Problemabfälle sind Gift- oder Schadstoffe, die nicht in den Restmüll gehören. Sie können Luft, Wasser, Erdreich und Pflanzen und letztlich auch den Menschen schädigen und müssen daher gesondert entsorgt werden.

Vermeidung von Problemabfall

Bitte beachten Sie: Die Entsorgung von Problemmüll ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Überlegen Sie bereits beim Einkauf, ob Sie schadstoffhaltige Produkte durch umweltfreundlichere Erzeugnisse ersetzen können. Kaufen Sie nur die Menge, die Sie wirklich benötigen!

Wo wird Problemabfall angenommen?

Schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen werden bei den mobilen, kostenlosen Frühjahrs- und Herbstsammlungen und bei den stationären Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach und Medbach/Höchstadt sowie bei der Umladestation in Erlangen angenommen.

 

Annahmezeiten von Problemabfällen auf den Anlagen des Zweckverbandes: 

  • Herzogenaurach: Mo, Di und Sa
  • Medbach/Höchstadt: Mo, Di und Sa
  • Umladestation: Mi bis Sa
  • Eckental: jederzeit während der Öffnungszeiten

Fallen in Gewerbebetrieben größere Mengen Sonderabfälle an, sollte der Betrieb diese über die GSB (Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Tel.-Nr. 08543 / 91 – 0) entsorgen. 

Problemabfall – ABC

Es werden nur diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung) von Privathaushalten und Kleingewerbebetreibenden angenommen. 

 

AAbbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Altmedikamente, Altreifen ohne Felge (bis zu 1,2 m Durchmesser), Altöl: Motor- und Getriebeöl (max. 10 l), Autobatterien, Autopflegemittelreste
BBackofenreiniger, Badreiniger, Batterien, Beizmittel, Bremsflüssigkeit
CChemikalien, Chromputzmitte
DDesinfektionsmittelreste, Dichtungsmassen, Düngemittelreste
EEnergiesparlampen, Entfärber, Enteiserspray, Entroster, Entwicklerbäder
FFarben, FCKW-haltige Spraydosen, Feuerlöscher mit Restinhalten, Fixiersalzlösungen, Frost- und Rostschutzmittel, Fotochemikalien
GGlycerin, Grillreiniger
HHalogenlampen, Haushaltsbatterien, Herdputzmittel, Herbizide, Heizölreste, Hg-Schalter, Holzschutzmittel
IImprägniermittel, Insektenvernichtungsmittel
JJodverbindungen
KKalkreiniger, Klebstoffreste, Kleinkondensatoren (PCB-haltig), Knopfzellen, Kosmetika
LLaborchemikalien z.B. aus Experimentierkästen, Lacke, Lasuren, Laugen und Salze, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittelreste
MMetallputzmittel, Möbelpolitur
NNagellack, Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung
OÖlbindemittel, Ölfilter, Öldosen, ölige Putzlappen, öl- und fetthaltige Abfälle
PPflanzenschutzmittel, PU-Montageschaumdosen
QQuecksilber
RReinigungsmittelreste
SSäuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spritzmittel, schwermetallhaltige Abfälle
TThermometer, Trockenbatterien
UUnkrautvernichtungsmittel, Unterbodenschutz
VVerdünner
WWaschbenzin, WC-Reiniger

 

 

Welche Stoffe sind von den Sammlungen ausgeschlossen?

 

  • Radioaktiver Abfall
  • infektiöser Müll (z. B. Tierkadaver)
  • explosive Abfallstoffe (z. B. Munition, Feuerwerkskörper)
  • Kühl- und Haushaltsgeräte, Elektrogeräte
  • Eternitplatten, Dachpappe, behandeltes Holz usw.
  • Gaskartuschen
  • Es werden bei den Sammlungen keine Chemikalien von Schulen oder Apotheken angenommen
  • Styropor

Termine Gartenabfallsammlung 2025

  • 15.03.2025, 08.00 – 11.00, Frankenstraße Süd
  • 4.04.2025, 14.00 – 15.00, Frankenstraße Süd
  • 11.04.2025, 12.30 – 14.30, Bauhof
  • 9.05.2025, 14.00 –  15.00, Bussardstraße
  • 23.08.2025 , 12.30 – 15.30, Bussardstraße
  • 26.09.2025 , 12.00 – 13.00, Frankenstraße Süd
  • 27.09.2025 , 12.30 – 15.30, Bauhof

 

Anlieferung von Gartenabfall nur für Biotonnen-Nutzer möglich – Abfallwirtschaft weist auf Kontrollen hin

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt weist darauf hin, dass nur Eigentümer oder Mieter, die eine Biotonne nutzen, den Gartenabfall an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern können.

Wer keine Biotonne besitzt, erhält in der Regel einen Gebührennachlass für Eigenkompostierung und darf an den Sammelstellen kein Grüngut abgeben.

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern liegt die Beantragung des Eigenkompostierungsrabattes schon Jahre zurück. Mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung haben die Eigentümer sich verpflichtet, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Prozent gewährt. 

Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursachen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind.

 

Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof, an der Kompostierungsanlage oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne erfolgt über die jeweilige Gemeindeverwaltung. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.

 

Seit 1. März 2021 führt die Abfallwirtschaft bei Grüngutanlieferungen an den Wertstoffhöfen, der Kompostierungsanlage und bei den Gartenabfallsammlungen stichprobenweise Kontrollen durch. Bei den Kontrollen ist eine Bestätigung vorzulegen, dass Biotonnentarif gezahlt wird.

 

Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter Bürgerservice/Abfall zu finden:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/anlieferung-von-gartenabfall-an-den-wertstoffhoefen-und-an-der-kompostierungsanlage-medbach/

 

Der Vordruck ist auch an den Wertstoffhöfen und der Kompostierungsanlage vorrätig und kann vor Ort ausgefüllt werden.

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09193/20-1760, -1761 und -1762 gerne zur Verfügung.

Anlieferung von Gartenabfall

In unserem Landkreis werden seit Jahren Garten- und Grünabfälle aus Haushaltungen gesammelt. Bei den mobilen Frühjahrs- und Herbstsammlungen können die Bürger, die nicht die Ermäßigung der Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, ihre sperrigen Gartenabfälle (wie z. B. Baum- und Strauchschnitt), abgeben.

Das sollten Sie bei der Anlieferung beachten:

  • Die Anlieferungen dürfen ausschließlich während der vorgegebenen Sammelzeiten an den genannten Standorten stattfinden. Die Annahme von Grüngut ist auf eine Menge von maximal drei Kubikmeter pro Sammeltermin

 

  • Bei großem Andrang an den Sammelplätzen, insbesondere zu Beginn der Sammlungen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. In solchen Fällen bitten wir um etwas Geduld und Rücksichtnahme, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sammlung sicher zu stellen und um Unfallgefahren zu bannen. Alle während der Sammelzeit angelieferten Grüngutabfälle werden natürlich mitgenommen.

 

  • Vor Beginn bzw. nach dem Ende der jeweiligen Sammelaktion dürfen an den Sammelstellen keine Gartenabfälle abgelagert werden. Nach Abschluss der Anlieferung dürfen keine Transportbehältnisse, wie z. B. Kunststoffsäcke oder Pappkartons, am Sammelstandort zurückgelassen werden.

 

  • Von den Sammlungen ausgenommen sind Grünabfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in das Sammelfahrzeug verladen werden können. Um die Übergabe der Abfälle zu erleichtern, sollte das angelieferte Material möglichst locker verpackt bzw. mit einer Schnur oder Kordel gebündelt sein.

Darüber hinaus können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie auf der Kompostieranlage in Medbach bei Höchstadt Gartenabfälle und Grüngut angeliefert werden.

 

An den Wertstoffhöfen können Sie solche Abfälle bis zu einem Kubikmeter pro Tag kostenlos abgeben. In Medbach bei der Kompostieranlage ist die Anlieferung aus Privathaushalten bis zu 200 kg pro Anliefertag kostenlos.

 

Bei ermäßigter Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung, müssen Baum- und Strauchschnitt zerkleinert und auf dem eigenen Grundstück verwertet werden und dürfen nicht bei den Gartenabfallsammlungen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden.

 

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: