Ortsteile & Bauprojekte

Das Entwicklungsgebiet „Posteläcker“ weist eine Fläche von ca. 15 ha aus und ist gegen Osten leicht ansteigend. Im Westen des Entwicklungsgebiets befinden sich die emissionsträchtigen Straßen St 2244 und der Frankenschnellweg sowie die viergleisige Ausbaustrecke der Deutschen Bahn.

Das Entwicklungsgebiet liegt südlich des „Alten Ortskerns“ und seiner arrondierenden Bebauung und nördlich der nach dem Zweiten Weltkrieg für Vertriebene aus dem Egerland errichteten „Geigenbauersiedlung“.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Projekt Bubenreuth B 4.o / ISEK haben die Bürgerinnen und Bürger in Bürgerforen und Bürgerwerkstätten insbesondere zur Entwicklung der Freiflächen „Hoffeld“ und „Posteläcker (Die Mitte)“ zahlreiche Ideen und Bürgerentwürfe eingebracht. 

 

Der Bürgermeister, der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich intensiv mit den Bürgervorschlägen aus den Bürgerforen und -werkstätten in mehreren Gemeinderatssitzungen und einer Gemeinderatsklausur auseinandergesetzt, zusätzliche Fachgutachten eingeholt und die notwendigen Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt.

Samstag, 11. März 2023, 10 –  ca. 15 Uhr

Mehrzweckhalle Bubenreuth, Emmi-Pikler-Weg 3

Die Gemeinde Bubenreuth hatte am 11. März 2023 zu einem Bürgerforum „Posteläcker“ eingeladen. Der Andrang war groß, etwa 130 interessierte Bürgerinnen und Bürger waren in die Mehrzweckhalle gekommen, um sich über das geplante Baugebiet zu informieren.   

 

Auf einem Teil der Posteläcker soll ein autoarmes und verkehrsberuhigtes Quartier mit einem hohen Anteil an EOF-geförderten Wohnungen und Wohnraum für „Leben und Wohnen im Alter“ mit einem modernen Pflegekonzept (stationäre Pflege, Betreutes Wohnen, ambulante Pflege und Tagespflege) entstehen. Auch an einen Nahversorger wurde gedacht: Ein Biomarkt wird die Bewohnerinnen und Bewohner mit Gütern für den täglichen bis wöchentlichen Grundbedarf versorgen, ebenso werden Flächen für eine Drogerie und weitere Ladengeschäfte vorgesehen.

 

Insgesamt 14 Fachplaner waren beim Bürgerforum vor Ort, um in ihren Vorträgen ihre fachplanerischen Einschätzungen zu Wohnraumbedarf, sozialen, technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten darzustellen und an vier verschiedenen Themeninseln für direkte Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

 

Die Schultheiß Projektentwicklung AG und Professor Dipl.-Ing. Manuel Bäumler haben auf der Basis des Positionspapiers des Gemeinderates vier Bebauungsvarianten entwickelt. Die verschiedenen Modelle wurden an großen Plakatwänden ausführlich erläutert und zudem als 3-D-Modelle vorgestellt.

Bürgermeister Norbert Stumpf erinnerte in seiner Begrüßung daran, bereits in den 50er Jahren habe in der Bevölkerung der Wunsch bestanden, „Bubenreuth soll zusammenwachsen“. Er verwies auf die positiven Auswirkungen, die sich durch die Ansiedlung der Schönbacher Instrumentenbauer und die Errichtung der Vogelsiedlung für die Gemeinde Bubenreuth ergeben haben. 

 

Moderator Wolfgang Grubwinkler, IDENTITÄT & IMAGE Coaching AG, stellte zu Beginn die Zielsetzungen und den Ablauf der Veranstaltung vor. Er betonte, dass die Gemeinde Bubenreuth mit diesem Bürgerforum den Planungsstand und das Verfahren transparent halten und mit den Bürgerinnen und Bürgern erneut in den Dialog eintreten möchten. „Dazu wurden Themeninseln aufgebaut, an denen Sie mit den Fachleuten diskutieren und Ihr Feedback geben können.“ 

 

„Welche Bedarfe sollen gedeckt werden?“

Diese Frage beleuchteten Dr. Volker Salm, Salm & Stegen – Georgraphen und Stadtplaner, und Wilhelm Weissbecker, Kommunale Wirtschaftsberatung, in ihren Vorträgen.

 

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Gemeinde Bubenreuth werden Bevölkerungszuwächse vorausberechnet. Der zusätzliche Bedarf an Wohnraum entsteht sowohl durch Einwohnerzuwächse (Zuzug) als auch durch Veränderung der Haushaltsstrukturen.

 

Die Gemeinde Bubenreuth wird von der Landesregierung als eine der wenigen Gemeinden in (Nord)-Bayern sowohl als „Raum mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ als auch als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ eingestuft. Kriterien für diese Einstufung sind u.a. überdurchschnittlich stark steigende Mietpreise, hohe Mietbelastungsquote, unzureichende Neubautätigkeit, bereits vorhandenes Wohnungsdefizit, zu geringe Fluktuationsreserve (Leerstand unter 3 Prozent).

 

Veränderte Zusammensetzung der Bubenreuther Bevölkerung 2019 bis 2033 (ohne Posteläcker)

(Quelle Landesamt für Statistik, Demographiespiegel Bayern)

 

Gemäß Bayerischer Landesbodenkreditanstalt werden „junge Alte zwischen 65 und 75 Jahren“ künftig eine der wichtigsten Nachfragegruppen auf dem Wohnungsmarkt („Wohnen im Alter“)

Es ist eine sinkende Nachfrage nach dem klassischen Eigenheim vorhanden. Dem könne dadurch gegengesteuert werden, in dem alternative Wohnformen für junge Familien / junge Menschen angeboten werden.

 

Es zeichnet sich ein konstanter bis steigender Bedarf in der Kindertagesbetreuung (KIGA) und in der schulischen Betreuung (Grundschule, Ganztag) ab. Als mindestens gleichbleibend wird der Bedarf in der Kindertagesbetreuung (Krippe) bezeichnet.

 

Aus der Bevölkerungsentwicklung und dem jetzigen Wohnungsbestand kann als Fazit abgeleitet werden, dass in Bubenreuth ein Bedarf besteht an (bezahlbarem) Mietwohnraum, kleineren Grundrissen (vor allem 2 – 3 Raum-Wohnungen) und an altersgerechten Wohnformen.

 

Dr. Salm wies darauf hin, dass nach den Vorgaben der Landesplanungsbehörde und der Genehmigungsbehörden u.a. die Grundsätze eines flächensparenden Bauens zwingend zu berücksichtigen sind. Auch habe eine Innenentwicklung Vorrang – diese Voraussetzung erfülle das Areal Posteläcker.

 

 

Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Wilhelm Weissbecker beleuchtete die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projektes Posteläcker. Sein Ergebnis: „Es ist kein Projekt, an dem ein Investor einen ‚goldenen Gewinn‘ macht, das Projekt rechnet sich nur als Ganzes.“ Weissbecker bescheinigte dem Projekt, dass es „gut in die Zeit passt und große Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger von Bubenreuth bietet“.

 

Es entsteht eine hohe Zahl an EOF-gefördertem Wohnraum, die größer ist als der Anteil der frei finanzierten Einheiten. „Gemeinsam mit einer Nahversorgung mit Handels- und Dienstleistungsangeboten und Wohnformen für Leben und Wohnen im Alter bietet der zukünftige Standort Posteläcker eine hohe Aufenthaltsqualität“, so der Wirschaftsökonom Weissbecker.

 

Das Konzept „Pflegeheim“ sei aufgrund moderner, zeitgerechter Grundrisse und die Kombination mit betreutem Wohnen im Alter attraktiv für einen Betreiber. Außerdem biete der in unmittelbarer Nähe des Pflegeheimes entstehende, bezahlbare Wohnraum für Pflegekräfte einen großen Standortvorteil.

„Was soll baulich geschehen?“ Areal Posteläcker – bunt, gemeinschaftlich grün

Architekt und Stadtplaner Professor Dipl.-Ing. Manuel Bäumler von der TU Dresden begeisterte die Besucherinnen und Besucher mit seinem Vortrag, bei dem er die vier Bebauungsvarianten ausführlich vorstellte.

 

Professor Bäumler erklärte, bei der Erstellung der Bebauungsvarianten waren ihm folgende Aspekte besonders wichtig. „Das sind zum einen die Menschen, die dort wohnen. Wir wollten städtebauliche Formen finden, die die Gemeinschaft fördern.

Das Gebiet soll nicht nur ein Wohnquartier werden, es soll den Menschen auch die Möglichkeit gegeben werden, hier zu leben, sich zu versorgen und die Freizeit hier zu verbringen.“

Diesen Anforderungen habe das Büro Bäumler & Schellenberg mit den vorliegenden Varianten einen „Raum gegeben“.

Professor Bäumler betonte, das Projekt Posteläcker sei durch seine klimagerechte und nachhaltige Bauweise und den modellhaften Charakter ein „Leuchtturmprojekt“. Es werde Wert gelegt auf eine „abwechslungsreiche, vielfältige Architektur und Fassadengestaltung.“

 

Bei der Erstellung der Varianten wurde darauf geachtet, Übergänge zur Bestandsbebauung in der Birkenallee, Mozartstraße und Frankenstraße zu gestalten.

 

Ökologische Aspekte wie Gründächer und Fassadenbegrünung für erhöhte Biodiversität sowie Beschattung und Kühlung wurden ebenso bedacht wie die Nutzung regenerativer Energiequellen. Bei allen vier Bebauungsvarianten sind große Grünbereiche geplant.

 

„Eine schöne Nachbarschaft“ würde dort entstehen, versprach Professor Bäumler den Bürgerinnen und Bürgern.

Freiraumgestaltung

Landschaftsarchitekt Jürgen Wollborn stellte die Gestaltung des Außenbereiches vor. Bei den Planungen werde besonderer Wert auf „Sozialer Zusammenhalt und Teilhabe“, „Gesundheit und Lebensqualität“, „Biologische Vielfalt und Natur erleben“, „Klimaanpassung und Resilienz“ sowie „Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz“ gelegt, betonte Jürgen Wollborn. Daher werden beim Projekt Posteläcker viele Grünflächen mit Bäumen, Wasserflächen und Aufenthaltsflächen eingeplant.

 

So soll auch der auf dem Areal Posteläcker vorhandene, alte Baumbestand erhalten und in die Quartiersentwicklung einbezogen werden.  

 

Themeninseln

Nach den Fachvorträgen konnten sich die interessierten Bürgerinnen und Bürger an vier Themeninseln weitergehend informieren, sich mit den Planern austauschen und ihre Kommentare und Anregungen an Pinwände heften.

 

1. Städtebau und Freianlagen (Ausstellung der Varianten mit Modellen)

Prof. Dipl.-Ing. Manuel Bäumler, Schellenberg + Bäumler Architekten GmbH / WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbH

2. Wohnraumbedarf und Infrastruktur

Salm & Stegen, Geographen und Stadtplaner PartG /  Dipl. oec. Wilhelm Weissbecker, Consultant – Wirtschaftsmediator

3.Technische Erschließung / Bauleitplanverfahren

Grosser-Seeger & Partner mbB, Landschaftsarchitektur & Stadtplanung / SRP Schneider & Partner, Ingenieur-Consult GmbH

4.Besonderheiten einer innovativen Quartiersentwicklung

Schulheiß Projektentwicklung AG

 

Es fand eine intensive Meinungsäußerung statt, stellte Moderator Wolfgang Grubwinkler bei dem moderierten Rundgang am Ende der fünf Stunden dauernden Veranstaltung fest.

Stichpunktartig sprach er in der Abschlussrunde die Themen an, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders am Herzen lagen:

  • Planungen zur Infrastruktur noch vor Bezug der Posteläcker durchführen
  • zur „Technischen Erschließung“: Energiekonzept, Mobilitätskonzept (genügend Fahrradabstellplätze, Carsharing, alternative Mobilitätsformen), Frischluftschneisen einplanen, Wassermanagement
  • bei den Freianlagen werden Versammlungsräume und Treffpunkte im Freien gewünscht
  • Wie viele EOF-geförderte Wohneinheiten sind vorgesehen?
  • Baustellenmanagement: Zeitpunkt Baubeginn und Bauende, Bauverkehr, Baulärm, Schmutz
  • Gibt es weitere Bauabschnitte?
  • Wann können Wohnungen bezogen werden? Wo soll man sich anmelden?
  • „Ich freue mich darauf“

„Die gesammelten Rückmeldungen werden ausgewertet, dokumentiert und an den Gemeinderat sowie die Planungsbüros weitergegeben, um sie in den weiteren Planungsprozess einzubauen“, versicherte der Moderator den Bürgerinnen und Bürgern.

Am 11. März 2023 fand in Bubenreuth das öffentliche Bürgerforum der Gemeinde zur Entwicklung des Areals ‘Posteläcker’ statt. Nachfolgend für Sie die Ergebnisdokumentation mit den Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger, den Antworten und Anmerkungen der Gemeindeverwaltung und dem eingebundenen Unternehmen ‘Modernes Wohnen Franken GmbH’, kurz MWF GmbH.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 11. Februar 2023, stellte die Firma Schultheiß Projektentwicklung dem Gemeinderat vier Bebauungsvarianten für das Gebiet Posteläcker vor. Im Rahmen des Bürgerforums am 11. März 2023 wurden auch der Öffentlichkeit die vier Bebauungsvarianten vorgestellt (siehe unseren Bericht im April-Mitteilungsblatt).

 

Mit überwiegender Mehrheit beschloss der Gemeinderat, dass auf Grundlage der Variante 3 das weitere Bauleitplanverfahren vorbereitet werden soll und er beauftragte die Verwaltung mit der Fortführung dieses Verfahrens.

 

Auf dieser Grundlage können nun die weiteren erforderlichen Schritte bearbeitet werden, wie:

 

  • Erarbeitung einer Abwägung für die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen der Bürger
  • Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags
  • Fertigstellung der Fachgutachten
  • Fertigstellung der Erschließungsplanung
  • Fertigstellung der Überflutungssimulation-Regenwasserableitung
  • Erarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Bürgerinnen und Bürgern haben von den insgesamt vier Varianten, die beim Bürgerforum am 11. März vorgestellt wurden, die Variante 3 klar favorisiert. Der Gemeinderat schloss sich mehrheitlich der Bürgermeinung an, denn bei diesem Bebauungsmodell ist auch die überbaute Fläche am geringsten. Dies ermöglicht größere Grünflächen, die den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Wohn- und Lebensqualität bieten.

 

Grund für den Verzicht auf die Reihenhäuser an der Mozartstraße (wie in Variante 4 geplant) waren letztlich die Aussagen der direkten Nachbarn, die sich klar gegen Reihenhäuser in diesem Bereich ausgesprochen hatten. Natürlich spielt auch die derzeitige Baukosten- und Zinsentwicklung eine große Rolle, die einen Verkauf von Reihenhäusern fast unmöglich macht und somit nicht im Einklang steht mit dem Ziel der Gemeinde, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

 

Beim Bebauungsmodell 3 ist geplant, etwa 200 EOF-Wohneinheiten und circa 130 frei vermietbare Wohnungen zu errichten. Neben einem großen Senioren-Pflegezentrum, einem Nahversorger (Biomarkt), einem Bäcker/Café und einer Praxis sind weitere kleine gewerbliche Einheiten für z.B. Apotheke, Frisör, … vorgesehen.

 

Die Erschließung des Gebiets wird über die Birkenallee und die nördliche Frankenstraße erfolgen. Eine Durchfahrbarkeit des Gebietes soll für den Individualverkehr minimiert oder verhindert werden. Es werden circa 170 oberirdische Stellplätze und zwei Tiefgaragen mit insgesamt etwa 200 Stellplätzen errichtet. Eine Tiefgarage wird über eine Zufahrt im Bereich der Nahversorgung erreichbar sein, die zweite Tiefgarage befindet sich im Bereich der Wohnbebauung (im westlichen Abschnitt des Gebietes).

 

Die Pflegeeinrichtung ist an die Birkenallee gelegt, damit im Zentrum des neuen Quartiers auch ein anspruchsvoller und hochwertiger Aufenthalt neben Café und Ladengeschäften ermöglicht werden kann. Die Gartenanlagen zum Seniorenheim können in dieser Variante auch besser angelegt und genutzt werden. Somit kommt der Gemeinderat auch den Wünschen der Nachbarschaft entgegen, zwischen Neubau und Bestand eine weitläufige Grünfläche entstehen zu lassen und den Baumbestand dort zu erhalten.

 

Die genauen Rahmenbedingungen des Seniorenwohnens können mit der Entscheidung für eine Variante nunmehr näher definiert werden. Anschließend werden Gespräche mit möglichen Betreibern geführt. Das finale Konzept wird letztlich gemeinsam zwischen Vorhabenträger, Betreiber und Gemeinde abgestimmt.

 

(30. März 2023)

 

Die grundsätzliche Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2015 unter TOP 102 getroffen. Demnach soll primär die Lücke zwischen der Kirche „Maria Heimsuchung“ und der Geigenbauersiedlung geschlossen werden. Vorgesehen sind dort überwiegend eine Wohnbebauung einschließlich eines Nahversorgungszentrums und in geringerem Umfang auch eine gewerbliche Bebauung.

Eine „Neue Mitte“ soll zwar noch nicht entstehen, aber als Option in der Zukunft realisierbar bleiben. Dazu müssen die notwendigen Gemeinbedarfsflächen gesichert werden.

Die Planungen für diese letzte große noch freie Siedlungsfläche erfordern mehrere Stufen:

  1. Mobilitätskonzept/Verkehrsuntersuchung für den gesamten Ort: Welchen zusätzlichen Verkehr verträgt Bubenreuth? Wie viele Einwohner können noch aufgenommen werden?
  2. Festlegung der Ziele (als politische Entscheidung) und Zusammenschau aller Restriktionen, daraus Entwicklung eines Rahmenplans.
  3. Entwicklung eines oder mehrerer städtebaulicher Konzepte aus dem Rahmenplan, gegebenenfalls im Zuge eines städtebaulichen Planungswettbewerbs.
  4. Prüfung des ausgewählten städtebaulichen Konzeptes bzw. der Konzepte auf ihre „Lärmfestigkeit“ und immissionsschutztechnische Optimierung.
  5. Umsetzung des Ergebnisses des Planungswettbewerbs in einem oder mehreren Bebauungsplänen und gegebenenfalls Abschluss städtebaulicher Verträge zur Sicherung der planerischen Festsetzungen.
  6. Ertüchtigung insbesondere der sozialen Infrastruktur (Schule, Kinderbetreuung), Blockweise Erschließung und Bebauung

 

Das oben unter Nr. 1 genannte und inzwischen erstellte Mobilitätskonzept setzt den äußersten Rahmen einer möglichen Entwicklung.

Die Ermittlungen dazu erforderten eine von Baustellen unbehinderte „normale“ Verkehrssituation, die während der gesamten Zeit des Bahnausbaus nicht vorgelegen hatte.

(Stand 04/2018)

Dominik Schwarz und Benjamin Stammberger von der PB Consult, Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, aus Nürnberg stellten in der Gemeinderatssitzung die vorläufigen Ergebnisse für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans für Bubenreuth vor.

 

Im Zuge der Verkehrserhebungen erfolgte eine Bestandsaufnahme des fließenden und ruhenden Verkehrs mit Erfassung der Autokennzeichen und Zählung der Verkehrsströme.

 

Am stärksten belastet ist die Neue Straße mit 8500 Autos innerhalb von 24 Stunden, auf der Hauptstraße wurden 5500 Autos gezählt, in der Birkenallee 2700 Fahrzeuge.

Auf der Binsenstraße wurde ein Verkehrsaufkommen von 1700 Autos je 24 Stunden ermittelt. Da an dieser Straße Schule und Kinderhort liegen und über diese Straße auch eine geplante Anbindung des geplanten Baugebiets Posteläcker erfolgen soll, halten die Planer dort eine Verkehrsberuhigung für sinnvoll:

 

Einführung von Tempo 20 in der Binsenstraße, Neugestaltung der öffentlichen Stellplätze in der Binsenstraße (versetzte Anordnung), Anlegen einer Bushaltestelle Schule (eine Haltestelle am Fahrbahnrand trägt zur weiteren Verkehrsberuhigung bei), Neuordnung des Hol- und Bringverkehrs an der Grundschule durch eine Beschilderung sowie eine Einbahnregelung auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle.

Der durch Bubenreuth gehende Hauptdurchgangsverkehr Nord – Süd soll in die Birkenallee verlagert werden. Dazu schlagen die Planer vor, ein Linksabbiegeverbot von der Hauptstraße in die Hans-Paulus-Straße zu verordnen und eine Lichtsignalanlage an der Ecke Hauptstraße/Birkenallee zu installieren. Aus den Reihen der Gemeinderäte wurden Bedenken geäußert, dass die Birkenallee für Begegnungsverkehr zu eng sei, besonders dann, wenn Autos vor der roten Ampel warten. Diese Bedenken haben die Planer aufgenommen. Sie prüfen nun, ob stattdessen die Kreuzung Hans-Paulus-Straße/Scherleshofer Straße/Neue Straße/Hauptstraße mit einer Ampel geregelt werden sollte. Zusätzlich könnte die Birkenallee von der Hauptstraße bis zur Bubenruthia-Straße als Einbahnstraße in südlicher Richtung ausgewiesen werden.

Die Empfehlung der Planer, den Knotenpunkt Hauptstraße/Hans-Paulus-Straße anzupassen, wurde ergänzt durch einen Vorschlag aus dem Gemeinderat, zu prüfen, ob dort ein Kreisverkehr gebaut werden könnte. Dann müsste bei der im Sommer 2018 geplanten Baumaßnahme in der Neuen Straße die Umgestaltung dieses Knotenpunktes mit berücksichtigt werden. Da es sich bei der Neuen Straße/Hauptstraße um eine Kreisstraße handelt, ist Bauherr der geplanten Maßnahme allerdings der Landkreis, dessen Tiefbauamt jedoch nach bisherigem Kenntnisstand die Anlage eines Kreisverkehrs aus Platzgründen nicht für möglich hält.

Zu den Vorschlägen aus dem Gemeinderat, die Binsenstraße und Birkenallee zu Einbahnstraßen zu machen, äußerten die Planer Bedenken. Dies würde dazu führen, dass dort schneller gefahren werde.

Für die Erschließung der Posteläcker wurde sowohl ein verkehrsberuhigtes als auch ein autofreies Gesamtkonzept vorgestellt. 

 

Da bei den erwarteten rund 1.700 neuen Bewohnern der Posteläcker etwa 800 – 900 Stellplätze notwendig wären, schlagen die Planer vor, weniger Stellplätze zu fordern, als die Stellplatzsatzung vorgibt.

 

Weitere Planungsempfehlungen für das Gebiet „Posteläcker“:

–       Einführung und Anwendung einer Fahrradstellplatzsatzung

–       Fahrradabstellanlagen mit einfachem Zu- und Abgang

–       Car-Sharing Angebot für die zentralsten/attraktivsten Stellplätze

–       Parkraumbewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze

 

Eine Verbesserung der Anbindung des S-Bahn-Haltepunktes Bubenreuth könne durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

–       Direktere Führung der Fußgänger und Radfahrer

–       Sichere und überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße

–       Ausreichend Park & Ride-Stellplätze

 

Zum Standort der neuen S-Bahn-Haltestelle der Bahn führte Geschäftsleiter Helmut Racher in der Gemeinderatssitzung folgendes aus:

„In der Sitzung vom 28. Juli 2015 hat der Gemeinderat einer Änderungsplanung der Bahn zugestimmt.

Der Zugang zur Haltestelle von Süden hätte zwar eine kürzere Verbindung zur Ortsmitte geschaffen und Fußgänger hätten den Bahnsteig erreicht, ohne die vielbefahrene Neue Straße queren zu müssen. Aber der Südzugang (hinter dem Bauhof) liegt eher im Verborgenen und in seiner näheren Umgebung können mangels verfügbarer freier Flächen keine Parkplätze errichtet werden. Es war deshalb zu befürchten, dass dann das Umfeld des Bahnsteigzugangs zugeparkt und der Kundenparkplatz des dortigen Einzelhandelsbetriebs missbräuchlich genutzt wird.

Der Südzugang – als gesonderter Zugang neben dem „Hauptzugang“ im Norden – könnte von Behinderten überdies als diskriminierend empfunden werden.

Die Änderungsvariante erlaubt es, die Zahl der Behindertenstellplätze praktisch beliebig zu erhöhen und sie ermöglicht allen Bahnfahrgästen einen komfortablen Zugang zum Bahnsteig über den Aufzug, ohne eine Rampe oder Treppe benutzen zu müssen. Dies dürfte dann von großem Vorteil sein, wenn die S-Bahn-Station die Funktion einer Umsteigehaltestelle zum Bus erhält, wie es die Planungen des Verkehrsverbundes und des Landratsamtes vorsehen.“

Die beiden Ortsteile von Bubenreuth sind durch die Buslinien 252 (3 Anbindungen täglich pro Richtung) und 253 (fast 30 Anbindungen pro Tag und Richtung) gut erschlossen. Die S-Bahn bietet täglich fast 40 Anbindungen pro Richtung.

Die Anregungen aus der Sitzung werden von den Verkehrsplanern geprüft und, wenn zweckentsprechend und realisierbar, in das Konzept eingearbeitet. 

 
Fazit der Verkehrsplaner der PB Consult

Eine Erschließung der Posteläcker mit bis zu 1.700 Einwohnern ist aus verkehrstechnischer Sicht mit den vorgeschlagenen Konzepten möglich.

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 „Posteläcker“

 

hier:   Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat von Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 „Posteläcker“ im Regelverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2021 bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/31 „Posteläcker“ liegt nördlich der sogenannten „Geigenbauersiedlung“ zwischen der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg im Westen und dem Bischofsmeilwald im Osten. Die Gesamtfläche beträgt ca. 5,4 ha und umfasst die Flurstücke Nrn. 127, 127/1, 130, 130/1, 133/3 (tlw.), 136/2 (tlw.), 136/28, 136/29, 137, 137/1, 138, 138/1, 138/2, 138/3, 139, 139/1, 139/2, 139/3, 139/4, 140, 141, 142, 142/1 sowie 142/2 in der Gemarkung Bubenreuth. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Das Plangebiet liegt derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche dargestellt. Es soll zur Deckung des vorhandenen Wohnflächenbedarfs sowie zur Herstellung eines zentralen Versorgungsbereichs entwickelt werden. Durch die Modernes Wohnen Franken GmbH wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, welches eine Kombination aus Wohnen, Seniorenwohnen und gewerblichen Nutzungen und Einzelhandel vorsieht. Zur Baurechtschaffung wurde durch die Vorhabenträgerin ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt, über welchen vom Gemeinderat entschieden und der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Ziel der Bebauungsplanaufstellung sind die Festsetzung der zulässigen Nutzungen – Wohngebäude, Seniorenwohnheim sowie gewerbliche Nutzungen, einschließlich eines Nahversorgers – und Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie gestalterische und grünordnerische Festsetzungen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

5. Juli 2022 bis einschließlich 12. August 2022

im Foyer des Rathauses der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00-17.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus steht Ihnen die Leiterin des Planungsamts, Frau Sandra Thelen, unter 09131 883928 gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Planunterlagen wurden gem. § 4a BauGB in das Internet unter www.bubenreuth.de „Ortsentwicklung => Bauleitplanung => Bebauungspläne => Bebauungsplan 5/31 Posteläcker“ eingestellt und können dort ebenfalls eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Tel.: 09131/883928, Fax: 09131/883922, E-Mail: s.thelen@bubenreuth.de abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bubenreuth, den 29.06.2022 

GEMEINDE BUBENREUTH 

Norbert Stumpf

Erster Bürgermeister

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Projekt Bubenreuth B 4.o / ISEK haben die Bürgerinnen und Bürger in Bürgerforen und Bürgerwerkstätten insbesondere zur Entwicklung der Freiflächen „Hoffeld“ und „Posteläcker (Die Mitte)“ zahlreiche Ideen und Bürgerentwürfe eingebracht.  Die Dokumentation der Bürgervorschläge ist unter http://www.ew-bubenreuth.de/html/buergerentwuerfe.html hinterlegt. 

 

Aus den Vorschlägen der Bürger kann gefolgert werden, dass die Bevölkerung die Notwendigkeit zusätzlicher Gewerbeflächen mehrheitlich anerkennt. Tatsache ist, dass in Bubenreuth keine freien Gewerbeflächen mehr verfügbar sind, und dies schon seit mindestens 20 Jahren. Ein erstes, 1999 begonnenes Aufstellungsverfahren für das Gewerbegebiet „Hoffeld“ war am Widerstand der Grundstückseigentümer gescheitert und wurde 2005 aufgegeben1. Das dann von der Gemeinde Buben-reuth zusammen mit der Gemeinde Möhrendorf ersatzweise angestrebte „interkommunale Gewerbegebiet“ an der Autobahn A 73 wurde mit Bubenreuther Bürgerentscheid im Juli 2010 abgelehnt.


Dies zwingt Betriebe, die sich vergrößern oder ihren Standort wechseln wollen dazu, den Ort zu verlassen, was im und für den Ort unweigerlich zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen führt. Schon heute verfügt Bubenreuth nur über eine unterdurchschnittliche Gewerbesteuerkraft, weshalb das Investitionsprogramm der Gemeinde tendenziell zur Unterfinanzierung neigt.


Der Bürgermeister, der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich intensiv mit den Bürgervorschlägen aus den Bürgerforen und -werkstätten in mehreren Gemeinderatssitzungen und einer Gemeinderatsklausur auseinandergesetzt, zusätzliche Fachgutachten eingeholt und die notwendigen Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigner geführt.

 

Seit Beginn der Bauarbeiten für die neue S-Bahn-Haltestelle in Bubenreuth fehlen die Fahrrad-Abstellplätze. Die ursprünglich vorhandenen 30 Abstellplätze wurden von der Bahn abgerissen, da sie diese Fläche für die Baustelleneinrichtung benötigte. Trotz oftmaliger Aufforderung durch die Gemeinde sind die Abstellplätze jedoch bisher noch nicht wiederhergestellt worden.

 

Die Bahn ist dazu verpflichtet, 40 Stellplätze zu errichten, da diese Anzahl ursprünglich vom Freistaat bezuschusst worden war.

 

Mittlerweile hat die Bahn ein Grundstück östlich der Gleise erworben, auf dem der Ersatzbau erstellt werden kann. Die Gemeinde hat dabei auch die Möglichkeit, daran anschließend weitere Abstellplätze zu bauen. Gemäß dem immer noch geltenden Gutachten des VGN vom 27.05.2013 besteht Bedarf nach insgesamt 70 bis 90 Fahrradabstellplätzen. Die Erweiterung um zusätzliche 40 bis 50 Abstellplätze wäre dann auch förderfähig.

 

Laut jüngstem Vorschlag der Bahn könne die Gemeinde die von der Bahn zu errichtende Abstellanlage im Auftrag der Bahn bauen. Die Kosten werden von der Bahn übernommen. Dies ist für die Gemeinde eine annehmbare Lösung, da sie – nach Vorliegen eines Vertrages mit der Bahn – dieses Bauprojekt auch in Angriff nehmen kann.

 

Wann mit den Ersatzbau- und die Erweiterungsmaßnahmen begonnen werden kann und ob diese in einem Zug erstellt werden können, richtet sich nach den erst noch zu vereinbarenden vertraglichen Regelungen mit der Bahn und nach den Vorgaben des Fördergebers.

 

(Stand: Juli 2020)

 

Der Gemeinderat möchte im Hoffeld, das von außerhalb des Ortes leicht erreichbar ist, ein Gewerbegebiet entwickeln, in dem auch ein Pkw-Parkplatz und eine Fahrradabstellanlage für die S-Bahn-Nutzer vorgesehen wird. Die Grundstückseigentümer wünschen jedoch, dass dort ein Wohn- oder zumindest ein Mischgebiet geplant wird, was jedoch wegen des dort herrschenden starken Verkehrslärms entweder nicht oder allenfalls in einem schmalen östlich vor der bestehenden Bebauung gelegenen Streifen möglich wäre. Außerdem wollen Grundstückseigentümer mit maßgeblichen Flächen das Gebiet selbst vermarkten und sind nicht gewillt, ihre Flächen an die Gemeinde zu verkaufen.

 

Da die Grundstücke im Hoffeld demnach weiterhin in privater Hand verbleiben, müssen sie, sobald der Bebauungsplan erstellt ist, an dessen Festsetzungen nach Lage und Form angepasst werden. Dazu bedarf es zusätzlich eines sogenannten Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch. In dieses weitere Verfahren muss die Gemeinde für die Fläche der Parkierungsanlage (die ja nicht der gewerblichen Nutzung des Gebiets dient, sondern den S-Bahn-Nutzern) „geeignetes Ersatzland“ einbringen, dies könnten sowohl Grundstücke im Plangebiet als auch sonstiges, außerhalb gelegenes gewerblich nutzbares Bauland sein. Über entsprechendes Land verfügt die Gemeinde derzeit aber (noch) nicht. Dies blockiert das Umlegungsverfahren, das erst dann starten darf, wenn die Gemeinde das erforderliche Ersatzland einbringen kann. Wegen der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen dem Bebauungsplan und der Umlegung kommt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan momentan nur schleppend voran.

 

Die Gemeinde hat sich inzwischen mit einer Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht an den Grundstücken im Hoffeld und teils auch angrenzenden Bereichen als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs verschafft und hofft, auf diese Weise an das benötigte Ersatzland zu gelangen.

 

Die Planungen für das Hoffeld liegen somit gerade auf Eis. Dies missfällt der Infoteam-Software AG, die im Hoffeld bereits über ein in ihrem Eigentum befindliches Grundstück verfügt, das sie mittelfristig mit einem weiteren Firmengebäude bebauen, kurzfristig zunächst jedoch für einen dringend benötigten Firmenparkplatz nutzen möchte. Wie aus dem Unternehmen verlautet, wird es in Kürze für sein Grundstück als Interimslösung Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Infoteam-Parkplatz“ stellen.

 

(Stand 04/2018)

Das Höfner-Gelände mit einer Größe von knapp 0,8 ha (= 8.000 m2) liegt unmittelbar an der Trasse der viergleisigen Hauptbahn München – Berlin am Rande der Geigenbauersiedlung.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Projekt Bubenreuth B 4.o / ISEK haben sich die Bürgerinnen und Bürger in Bürgerforen und Bürgerwerkstätten, den Freiflächen „Hoffeld“ und „Posteläcker (Die Mitte)“ auf Grund externer Anstöße auch mit der Entwicklung des alten Ortskerns und in diesem Zusammenhang auch mit dem Anwesen Hauptstraße 7, einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle, sowie im Quartier Geigenbauersiedlung auch mit dem sogenannten Höfner-Gelände auseinandergesetzt.

 

 

Das Höfner-Gelände mit einer Größe von knapp 0,8 ha (= 8.000 m2) liegt unmittelbar an der Trasse der viergleisigen Hauptbahn München – Berlin am Rande der Geigenbauersiedlung. Es besteht aus teilweise noch intensiv genutzten Gewerbeanlagen aus den 50er Jahren und dominanten Grünflächen. Es handelt sich im Wesentlichen um insgesamt vier Grundstücke. 

 

Das Höfner-Gelände besteht aus dem bis dato wirtschaftlichen Gebäude und dem Freigelände hinter dem ehemaligen Fabrikgebäude.

 

Die Eigentümer beabsichtigen, das sogenannte „Höfner-Gelände“ zu verkaufen. Kaufinteresse haben bereits mehrere Bauträger bekundet, die alle das Areal einer intensiven Wohnnutzung zuführen möchten. Dazu könnten die vorhandenen Gebäude entweder umgebaut und mit Neubauten ergänzt oder nach Abriss durch Neubauten ersetzt werden – darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss. Allenfalls der  Denkmalschutz könnte hier noch eine Rolle spielen: Das Landesamt für Denkmalpflege und der Landesdenkmalrat haben sich bereits eingeschaltet.

 

Nach den Vorstellungen der Bauträger sollen bis zu 60 Wohnungen neu entstehen. Die große Zahl neuer Wohneinheiten kann nach Auffassung von Gemeinde und Landratsamt nicht ohne weiteres „gebietsverträglich“ realisiert werden. Die von dem Vorhaben vielmehr zu erwartenden „bodenrechtlichen Spannungen“ müssen ausgeglichen werden, was entsprechende Maßnahmen erfordert, die (nur) mit einem Bebauungsplan festgesetzt werden können.

 

Nach Kenntnis der Gemeinde wurde auch noch von keinem der interessierten Bauträger geprüft, ob eine Wohnnutzung auf diesem Gelände in unmittelbarer Nähe zu Bahn, Staatsstraße und Autobahn überhaupt ermöglicht werden kann. Aus Lärmgutachten, die über vergleichbar gelegene Standorte erstellt worden sind, ist der Verwaltung bekannt, dass der von den nahegelegenen Verkehrswegen auf den Ort einwirkende Lärm es ausschließt, zum Wohnen geeignete Baugebiete im unmittelbaren Anschluss an die Bahntrasse mittels Bebauungsplan festzusetzen.

 

(Stand 04/2018)

 

 

 

Wie weit der Um- und Neubau der alten Hofstelle H7 zum neuen Kulturhof H7 bereits fortgeschritten ist, können Sie durch einen virtuellen 360-Grad-Rundgang durch den Kulturhof H7 mitverfolgen. Scannen Sie dazu einfach folgenden QR-Code ein: 

QR-Code 360 Grad Rundgang H7

 

 

Link zum virtuellen 360-Grad-Rundgang:  https://vr-easy.com/tour/jungmoritz/220424-kulturhof

 

Der Kulturhof H7 bietet eine Vielzahl von Nutzungen unter einem Dach:

Die Gemeindebücherei, das Geigenbauermuseum sowie ein Veranstaltungssaal sollen H7 zu einem lebendigen Bildungs- und Erlebnisort mit den Themenschwerpunkten Migration und Musik machen. Daneben steht eine Reihe von multifunktionalen Räumen zur Verfügung.

 

Die Scheune

Hier zieht im Dachgeschoss zukünftig eine neu gestaltete Dauerausstellung ein, die die einzigartige Geschichte der Geigen- und Instrumentenbauer aus Bubenreuth partizipativ und spannend erzählen wird. Im Erdgeschoss sind multifunktionale Räume geplant für u.a. Wechselausstellungen, Museumspädagogik und mehr.

  Die Scheune_Ansicht Hauptstraße

Ansicht Hauptstraße

 

 

 

Der Neubau

Im Erdgeschoss des Neubaus befindet sich zukünftig das zentrale Foyer, von dem aus alle drei zentralen Bereiche zugänglich sein werden. Direkt angegliedert ist hier die Gemeindebücherei mit bald ca. 10.000 Leihmedien sowie im Obergeschoss ein Veranstaltungssaal für Konzerte, Filmvorführungen, Kleinkunst, etc. 

 Der Neubau_Fußweg vom Wiesenweg

Fußweg

vom Wiesenweg kommend

 

 

Das denkmalgeschützte Wohnhaus mit Hof

Hier werden sich im Erd- und Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume befinden ebenso wie größere Besprechungsräume für Gruppen und Vereine sowie ein Hof-Café. Sowohl der Hof als auch die rückwärtig gelegene Terrasse und Gartenanlage können im Sommer für Freiluftveranstaltungen genutzt werden.

 

 Das Wohnhaus_Ansicht Innenhof

Ansicht Innenhof

Hier finden Sie den Link zu unserem neuen Kulturzentrum, das unter seinem Dach  die lange Tradition der Streich- und Zupfinstrumente, lebendige Vereinskultur sowie ein Café, eine Bücherei und einen Veranstaltungs- und Konzertsaal vereint.

 

www.kulturhof-h7.de

 

Liebe Kulturfreundinnen, liebe Kulturfreunde, werte Bürgerinnen und Bürger aus Bubenreuth,


nun ist es bald soweit, das sozio-kulturelle Zentrum, der Kulturhof H7 in Bubenreuth öffnet seine Tore.

 

Ab dem 15. Mai 2025 bietet das Haus die neue Bücherei, ein Café, vielen Vereinen die Möglichkeit der Begegnung und ein schönes Konzert- und Veranstaltungsprogramm.

 

Auf der website www.kulturhof-h7.de kann das aktuelle Programm eingesehen und heruntergeladen werden. Der Vorverkauf beginnt am Mittwoch, 9. April 2025 um 9 Uhr. Tickets gibt es online unter www.ticket-regional.de und im Rathaus.  


Viel Vergnügen und herzlich willkommen im 


Kulturhof H7 in Bubenreuth

Im historischen Ortskern von Bubenreuth entsteht derzeit mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel ein sozio-kulturelles Zentrum. Der 2016 erworbene Dreiseithof mit seinem aus Sandsteinquadern errichteten Wohnhaus von 1881 und großen Stall- und Scheunengebäuden wird nach dem Umbau künftig das Museum „Musik und Integration“, die Gemeindebücherei, einen Veranstaltungssaal und einen Bürgertreff mit Café beherbergen.

 

Freuen Sie sich mit uns auf die Eröffnung im Mai 2025!

 

Für Interessierte bieten wir einen 360°-Rundgang der aktuellen Baustelle an, einfach den QR-Code scannen:

 

360 Grad Rundgang Kulturhof H7                           Kulturhof H7                

 

 

Unser Ziel ist, den Kulturhof H7 zu einem Zentrum der kulturellen und sozialen Teilhabe aller Generationen zu etablieren und zu einer Kulturmarke zu entwickeln. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und möchten uns bei der Ausrichtung des Profils des neuen Kulturhofs H7 an Ihren Gedanken und Interessen orientieren.

Vom neuen Kulturhof H7 mit Museum, Bücherei, Saal und kleinem Bürgerzentrum ist momentan noch nicht so viel zu sehen, obwohl bereits seit Jahresanfang 2022 ununterbrochen daran gearbeitet wird. Die Abbrucharbeiten der nicht benötigten Teile des ehemaligen Bauernhofes sind schon länger erledigt und der Hochbau geht mit Riesenschritten voran. Die statische Unterfangung des Bauernhauses und der Scheune waren ziemlich komplizierte Angelegenheiten, da sehr viel historisches Baumaterial – so z.B. der komplette Dachstuhl der alten Scheune aus der Entstehungszeit des Hofes in den 1880er-Jahren – erhalten werden soll. Der Keller des Neubaus zwischen Bauernhaus und Scheune, ein reiner Betonbau, ist fertiggestellt, der in konventioneller Bauweise gemauerte Hochbau wird in den nächsten Wochen starten. Bis zur Fertigstellung werden aber noch etliche Monate ins Land ziehen.

 

Baugrubenverfüllung H7

 

Im Bild, aufgenommen vom Wiesenweg Richtung Hauptstraße, kann man den massiven Bau des Kellergeschosses erkennen. Die Verfüllung der Baugrube ist gerade im Gange. In der Bildmitte im Hintergrund kann man gerade noch die Reste der Sandstein- und Ziegelmauern der alten Scheune erkennen – der Dachstuhl ist bereits abgetragen und bis zur Wideraufrichtung beim Zimmerer eingelagert. Rechts oben im Bild ist eine Giebelwand des alten Bauernhauses sichtbar (hellbeiger Sandstein mit weißen Putzflecken), in dessen Innerem auch bereits fleißig gewerkelt wird.

 

August 2022

Ende Mai 2022 fand der offizielle Spatenstich für den neuen „Kulturhof H7“ statt. Der bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, war dazu nach Bubenreuth gekommen, um den symbolischen Förderbescheid der Städtebauförderung in Höhe von 3 Millionen Euro zu übergeben.

 

„Der Zuschuss aus dem ersten Bewilligungsabschnitt stammt aus dem Investitionspakt ‚Soziale Integration im Quartier‘ und entspricht einem Fördersatz von 90 Prozent. Bubenreuth war schon im Jahr 2016 in die Städtebauförderung aufgenommen worden, mit insgesamt 300.000 Euro wurde die Gemeinde bereits für die Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen für den Kulturhof H7 unterstützt“, so der Minister. „Weitere 1,66 Millionen Euro stellen wir aus dem Bund-Länder-Programm ‚Lebendige Zentren‘ in Aussicht“, versprach Minister Bernreiter. „Wir wollen, dass unsere Innenstädte und Ortszentren lebens- und liebenswert bleiben und sich zukunftsfähig weiterentwickeln. Bis heute haben wir, zusammen mit dem Bund und der EU, fast 7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, Mittelfranken hat davon mit rund einer Milliarde Euro profitiert.“

 

Staatsminister Christian Bernreiter übergibt den Förderbescheid

 

„Der Kulturhof H7 ist ein besonderes Projekt für Bubenreuth und den gesamten Landkreis, welches besonders intensive Vorbereitungen benötigt hat. In intensiver Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, vielen beteiligten Fachbehörden und Fachbüros und besonders den Nutzern, den Bubenreuther Bürgerinnen und Bürgern, wurde der Kulturhof H7 entwickelt, geplant und entschieden“, stellte Bürgermeister Norbert Stumpf zu Beginn seiner Begrüßung fest. „Das größte Bauvorhaben in der Geschichte der Gemeinde Bubenreuth konnte nur dank der Unterstützung Vieler auf den Weg gebracht werden“, bedankte sich der Bürgermeister. „H7 soll ein lebendiger Treffpunkt, Informations- und Bildungsort werden mit Möglichkeitsräumen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.“

 

Es sei sehr offensichtlich, dass der Gemeinderat, Bürgermeister Norbert Stumpf und auch die Bevölkerung, „mit Herzblut“ hinter dem Projekt stehen, meinte Minister Bernreiter in seiner Rede und es sei erkennbar, dass den Verantwortlichen im Planungsprozess die Bürgerbeteiligung sehr wichtig war.

 

Bürgermeister Norbert Stumpf bedankte sich in seiner Ansprache auch bei den Bubenreuther Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme an der umfangreichen Bürgerbefragung und für die Abgabe ihres Votums für die verschiedenen Konzeptvorstellungen zum Kulturhof H7, bei dem sich die Bubenreutherinnen und Bubenreuther „mehrheitlich für einen Architektenvorschlag ausgesprochen haben, dem wir dann auch den Zuschlag erteilt haben.“

 

Landrat Alexander Tritthart und Landtagsabgeordneter Walter Nussel, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Frau Annette Willmann-Hohmann, Sachgebietsleiterin für die Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken sowie Dr. Isabel Reindl und Dr. Alexander Wießmann von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern waren neben vielen weiteren Gästen der Einladung der Gemeinde zum Spatenstich sehr gerne gefolgt.

 

Spatenstich H/

(v.l. Architekt Michael Kühnlein, Landtagsabgeordneter Walter Nussel, Staatsminister Christian Bernreiter, Bürgermeister Norbert Stumpf, Anja Braehmer – Projektleiterin H7, Annette Willmann-Hohmann – Sachgebietsleiterin Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken, Landrat Alexander Tritthart, zweiter Bürgermeister Johannes Karl)

 

Landrat Alexander Tritthart zeigte sich beeindruckt. Er bescheinigte der Gemeinde „viel Mut“ und zollte ihr „großen Respekt“ in Anbetracht der großen Investition. Der Bubenreuther Kulturhof H7 sei „ein herausragendes Projekt auch für den Landkreis“.

 

Architekt Michael Kühnlein aus Berching stellte das Projekt vor und erklärte die zukünftige Nutzung der einzelnen Gebäude. Das bestehende Wohnhaus aus Sandstein bekommt durch einen attraktiven Holzneubau wieder eine Verbindung mit der historischen Scheune. Der Hof wird von der Straße durch eine Mauer mit Pergola abgeschottet, um den Hofcharakter zu stärken und einen attraktiveren Eingangsbereich zu bekommen. Der Architekt hob hervor, dass man mit den Arbeiten im Zeitplan sei. „Der ehemalige Verbindungsbau ist bereits abgerissen. Derzeit wird die Baugrube für den Neubau ausgehoben. Wenn alles klappt, soll noch in diesem Jahr der Rohbau aufgestellt werden“, stellte Michael Kühnlein in Aussicht.

Musikalisch umrahmt wurde die Feier von der Egerländer Geigenbauerkapelle.

 

 

 

Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde Bubenreuth

Staatsminister Christian Bernreiter und Landtagsabgeordneter Walter Nussel trugen sich in das Goldene Buch der Gemeinde Bubenreuth ein.

 

 

Fotos: Gemeinde Bubenreuth

Mit der Umnutzung der ehemaligen Hofstelle Hauptstraße 7 zu einem Bürgerzentrum, einem Museum und einer Bücherei erhält Bubenreuth eine neue kulturelle Adresse.

 

Die Abbrucharbeiten sind in vollem Gange, ein Großteil der zu beseitigenden Gebäudeteile ist nunmehr bereits abgerissen. Die bestehenden Stallungen mit Nebengebäude (siehe gelb markierte Gebäudeteile) werden durch einen funktionalen zweigeschossigen Neubau ersetzt. Dort wird im Erdgeschoss die Bücherei eingerichtet, über eine Treppe bzw. mit dem Aufzug gelangt man in den Veranstaltungssaal im Obergeschoss. 

 

Skizze Abriss Gebäudeteile H7

Die gelb markierten Gebäudeteile werden abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.

 

Im Neubau wird auch der Eingangsbereich zum Kulturhof H7 mit Foyer, Museumsshop und Infopoint angesiedelt. Ebenso ist von dort ein barrierefreier Zugang zum Garten möglich.

 

Der Abbruch ist sehr aufwändig, da die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden.

 

Darüber hinaus muss die beauftragte Fachfirma beim Abriss sehr vorsichtig vorgehen. Das Wohnhaus und die Scheune sind historische Bausubstanz, die erhalten und weiterverwendet werden. Nach entsprechenden Umbaumaßnahmen werden sie als Bürgerhaus/Bürgerwerkstatt sowie als Ausstellungsräume für das Museum genutzt.

 

Abbrucharbeiten am Anwesen Hauptstraße 7

Abbrucharbeiten am Anwesen Hauptstraße 7

  

Voraussichtlich bis Ende des Jahres 2021 sind die Abrissarbeiten abgeschlossen.

Es geht voran mit dem Kulturhof H7: Die Bauanträge zur Umnutzung der ehemaligen Hofstelle Hauptstraße 7 zu einem Bürgerzentrum, einem Museum und einer Bücherei wurden Ende Juli 2021 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eingereicht. Das ist ein wesentlicher Schritt für das Projekt, denn damit wurde der Grundstein gelegt für den Baubeginn.

 

Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Abbruch der ehemaligen Stallungen mit Nebengebäude und erteilte dem Bauantrag zur Errichtung eines sozio-kulturellen Zentrums das gemeindliche Einvernehmen.

Das Vorhaben ist detailliert mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt und wird mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert.

 

 

Vorstellung des Bauantrags im Gemeinderat

„Dem Anwesen H7 fehlt derzeit der gewisse Charme, wir wollen dem ganzen Ensemble hier im Ortskern wieder ein angemessenes Bild geben“, begann Architekt Michael Kühnlein seine Vorstellung des Bauantrags im Gemeinderat.

 

Das denkmalgeschützte Wohnhaus, das zukünftig als Bürgerhaus/Bürgerwerkstatt genutzt wird, soll aufgewertet werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege.

 

Die Sandsteinfassade bleibt erhalten und wird nur an den notwendigen Stellen überarbeitet. Die Fenster werden erneuert und Fensterläden werden angebracht.

 

Das Erdgeschoss des Wohnhauses beherbergt Räume für Bürgerwerkstatt, Hausmeister und Cateringküche mit Cafè im ehemaligen Stallraum des Wohnhauses. Im Obergeschoss sind Büroräume für die Hausverwaltung und das Museum vorgesehen. Die Innenausstattung wie Böden, Türen und Putze bleibt soweit möglich erhalten.

 

Der bestehende Zwischenbau und ein Teil der Scheune werden rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Er wird in Holzbauweise errichtet und bekommt ein Satteldach. Dieser Neubau verbindet das denkmalgeschützte Wohnhaus mit der Scheune und schließt die Hofanlage dreiseitig.

„Durch die beiden Bestandsgebäude werden die Besucherinnen und Besucher über den trichterförmigen Werkhof in den Eingang im Neubau geleitet“, erklärte Architekt Michael Kühnlein. „Von dort sind unter anderem die Bücherei und die multifunktionalen Räume in der Scheune erreichbar.“

 

Im Obergeschoß, in das man über eine Treppe bzw. mit dem Aufzug gelangt, befinden sich der Saal sowie die Dauerausstellung des Museums. Von dort erreicht man über einen Laubengang im Osten den rückwärtigen Garten über eine Treppe. Somit kann auch dieser Bereich für Veranstaltungen genutzt werden.

 

Das Kellergeschoß unter dem Neubau ist nicht öffentlich zugänglich. Hier werden unter anderem die Technikräume, die Lager für Saal und Bücherei, das Museumsdepot und das Archiv untergebracht.

 

Die bestehende Scheune wird im nördlichen Teil rückgebaut, der südliche Teil mit der Backsteinfassade bleibt erhalten. Die Dachkonstruktion wird angehoben, so dass das Ensemble eine umlaufende Dachkante erhält. Dadurch ist es auch möglich, den Dauerausstellungsraum im Obergeschoss der Scheune für das Museum ohne Flächeneinschränkung barrierefrei nutzbar zu machen. Eine zusätzliche, giebelseitige Treppe bildet einen Rundgang zu den Räumen im Erdgeschoss der Scheune. Diese Räume sind auch vom Innenhof direkt zugänglich.

 

Der Freibereich des soziokulturellen Zentrums wird ebenfalls neugestaltet. Der Fuß und Radweg im nordwestlichen Bereich des Grundstücks wird aufgewertet. „Eine Baumreihe mit Schnitthecke und Staudensaum unterstreicht die lineare Struktur des Fuß- und Radwegs, der sich nach Westen hin in einen multifunktionalen Platz öffnet“, so der Architekt in seiner Projektbeschreibung.

 

Der Hof wird durch eine Mauer und mit einem Eingangstor vom Straßenraum abgegrenzt. Ergänzt wird die Hofmauer durch eine berankte Pergola mit Sitzmöglichkeiten.

 

Für die Außenanlagen sind Spalierobstpflanzungen und Baumpflanzungen vorgesehen, so soll im Innenhof ein neugepflanzter „Hofbaum“ als Schattenspender dienen.

 

Der Neubau mit Bibliothek und Foyer erhält im nördlichen Bereich eine großzügige Holzterrasse und einen Lesegarten, der mit mobilen Liegebänken ausgestattet wird. Ein Klang- und Spielgarten sowie eine Spiel- und Festwiese mit Grabeland werden das Angebot ergänzen.

 

Insgesamt 2.020 m² Nutzfläche stehen nach dem Umbau im Kulturhof H7 als soziokulturelles Zentrum zur Verfügung. Der Architekt rechnet mit Gesamtkosten von 9,59 Mio. Euro brutto. In diesem Betrag sind neben den Kosten für Abbrucharbeiten, Errichtung und Umbau der Gebäude, Haustechnik und Baunebenkosten auch die Ausgaben für die Innenausstattung, die Museumsausstattung und die Gestaltung der Außenanlagen enthalten.

Das Vorhaben wird mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert.

 

Eine Wasser-Sole-Wärmepumpe mit Gaskessel für die Spitzenlast deckt den Heiz- und Warmwasserbedarf. Ergänzt wird das umweltfreundliche Heizsystem durch eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage mit Stromspeicher.

Auch an eine umweltfreundliche Anreise zum Kulturhof wurde gedacht: Neben einigen Stellplätzen für Autos werden ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen.

 

Das Projekt ist absolut im Zeitplan. Noch im Herbst 2021 erfolgt der Abbruch des Stallgebäudes. Geplanter Baubeginn ist laut Architekt Kühnlein März 2022. Das Bauvorhaben soll zügig durchgezogen werden, sodass der Kulturhof H7 im Frühjahr 2024 nach zwei Jahren Bauzeit fertiggestellt sein wird.

„Alles soll sich wieder zu einem Ensemble fügen,“ versprach Architekt Michael Kühnlein am Ende seiner Ausführungen.

Das Planerteam Kühnlein Archetektur, FreiRaumArchitekten und Demirag Architekten hatte die Jury mit ihren Lösungsansätzen für dieses Projekt überzeugt und war im November 2020 mit der Realisierung des sozio-kulturellen Zentrums „Kulturhof H7“ beauftragt worden.

Einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Realisierung des Bürgerzentrums H7 hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 17. November 2020 gesetzt: Die Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und Freianlagen wurden an das Planerteam Kühnlein Architektur, Berching, vergeben.

 

Das Projekt „Sozio-kulturelles Zentrum H7“ war europaweit ausgeschrieben worden und stieß von Seiten der Planerteams auf großes Interesse. Fünf Planungsbüros wurden von einer fachkundigen Jury schließlich ausgewählt und kamen in die Endauswahl.

 

Zur Bewertung der einzelnen Vorschläge wurden diese fünf Planungsteams zu Vorstellungsgesprächen vor einer Jury eingeladen. Dabei konnten sie ihre Büros vorstellen und die Lösungsansätze für das Projekt H7 präsentieren. Bei der Ausschreibung dieser Leistungen war kein konkretes Raumprogramm vorgegeben, so dass die Teams frei waren und von verschiedenen Seiten an das Projekt herangehen konnten.

 

Die Jury sprach nach zwei Tagen intensiver Beratung und Auseinandersetzung mit dem Projekt „Bürgerzentrum H7“ eine Vergabeempfehlung für das Planerteam Kühnlein Architektur aus. Dieses besteht aus den Mitgliedern Architektur Kühnlein aus Berching, Innenarchitekten Demirag aus Stuttgart und Landschaftsarchitekten Wamsler, Rohloff, Wirzmüller aus Regensburg. Bei der Entscheidung hat sich die Jury auch davon leiten lassen, mit welchem Bieterteam man – gemeinsam mit der Bevölkerung – am besten an das große Ziel kommen kann.

 

Bei der öffentlichen Ausstellung der – anonymisierten – Skizzen und Zeichnungen im Rathaus konnten die Bürgerinnen und Bürger die ersten Vorschläge für den Gebäudeum- und -neubau sowie die Innen- und Freiraumplanung des Bürgerzentrums H7 besichtigen und ihre Meinung dazu abgeben. Die Gemeinde hatte die Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Lösungsansätze unter den Gesichtspunkten „Gesamteindruck“, „Gebäudeum- und -neubau“, „Freiraumplanung“ und „Innenplanung“ zu bewerten und Schulnoten zu vergeben.

 

Auch die Bürgerschaft hat von den fünf ausgestellten Lösungsansatz den Vorschlag von Kühnlein Architektur am besten bewertet, und zwar in allen vier Kriterien.

Insgesamt wurden viele wertvolle Anregungen und Kommentare abgegeben, die auch in die weiteren Planungen einfließen werden.

 

Im Oktober 2020 wurde mit kompetenter Unterstützung durch das Basis-Institut für soziale Planung, Beratung und Gestaltung GmbH eine Bürgerbefragung zur Akzeptanz des städtebaulichen Vorhabens H7 durchgeführt. Sehr erfreulich ist die leicht überdurchschnittliche Rücklaufquote von 25,9 Prozent.

Das würde sich wohl jede Kommune bei allen öffentlichen Projekten wünschen: Sowohl die interessierte Bürgerschaft als auch das eingebundene Fachgremium stimmten in ihrer Bewertung der Siegeridee zum Bürgerzentrum H7 überein.

Das würde sich wohl jede Kommune bei allen öffentlichen Projekten wünschen: Sowohl die interessierte Bürgerschaft als auch das eingebundene Fachgremium stimmten in ihrer Bewertung der Siegeridee zum Bürgerzentrum H7 überein. Beide kürten die Planeridee D (Bieterteam ‚Kühnlein‘) zum Favoriten unter den fünf Teilnahmebeiträgen. Sowohl Laien als auch Fachleute überzeugte dieser Entwurf ganz besonders. Wobei alle fünf Beiträge sehr interessante Denkansätze enthielten, die bei der späteren Umsetzung durchaus mit Berücksichtigung finden könnten – zum Beispiel die Idee einer geänderten Wegführung in das Gelände hinein, die von den Experten wegen ihrer raumöffnenden Wirkung als überaus attraktiv eingeordnet wurde.

 

Tatsächlich konnten die vielen interessanten Detailansätze der anderen Entwürfe aber letztlich den Stärken der Sieger-Planeridee D nicht den Rang ablaufen. Diese überzeugte zum einen optisch durch das ruhige und einheitliche Bild, das unter anderem durch die sehr deutliche Orientierung am Bestand und eine intelligente Ausgestaltung des neuen Verbindungsbaus geprägt wird. Ebenfalls sehr positiv fiel auch die Nachhaltigkeit des Ansatzes auf, bei dem unter anderem anfallendes Abbruchmaterial für Estriche und Schüttungen sowie anfallendes Altholz innenarchitektonisch zur Verwendung kommen sollen.

 

Ganz entscheidend punkten konnte die Planeridee D durch die sowohl barrierefreie als auch vor allem extrem flexible Raumaufteilung des Entwurfs. In der Vergabeempfehlung des Expertengremiums heißt es dazu wörtlich: „Die flexibel nutzbaren Räumlichkeiten lassen es zu, dass jede Nutzung je nach Bedarf mal mehr und mal weniger Kapazitäten in Anspruch nimmt.“ Das hat vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Bürgerbefragung zu H7 deshalb so eine besondere Bedeutung, weil die Bürgerschaft ja eben explizit fordert, dass das Bürgerzentrum so umzusetzen ist, dass auf Dauer eine flexible und vielfältige Nutzung möglich ist. Rund 90 % der Bürger*innen stimmten dem „voll und ganz“ oder zumindest „eher“ zu!

 

Dass die Entwickler der Planidee D sich mit Hilfe von Bürgerversammlungen, Arbeitskreisen und Baustellenbegehungen im Fall einer Umsetzungsbeauftragung auch weiterhin eine intensive Bürger*innenbeteiligung auf die Fahne geschrieben haben, kam ebenfalls sehr gut an. Zumal das auch dem im Rahmen der Bürgerbefragung geäußerten Mehrheitswunsch der Bubenreuther Bürgerschaft entspricht.

 

 

Ergebniszusammenfassung: Ralf Bolay, Diplom-Wirtschaftsgeograph, Häusler & Bolay

 

 

 

 

 

Die Bürger*innen Bubenreuths konnten sich gleich zwei Mal in die Planungen zum angedachten Bürgerzentrum in der Hauptstraße 7 einbringen – einmal im Rahmen einer umfassenden Bürgerbefragung und zusätzlich konnten Interessierte dann auch noch die im Rathaus ausgestellten Planerideen zu H7 bewerten.

Die Bürger*innen Bubenreuths konnten sich gleich zwei Mal in die Planungen zum angedachten Bürgerzentrum in der Hauptstraße 7 einbringen. Zum einen wurden ab dem 15. Oktober 2020 im Rahmen einer umfassenden Bürgerbefragung alle Bubenreuther Haushalte zu ihren konkreten Nutzungswünschen für das Zentrum befragt. Ab dem 26. Oktober 2020 konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger dann auch noch – parallel zum ebenfalls mit der Bewertung beauftragten Fachgremium – die im Rathaus ausgestellten Planerideen zu H7 bewerten. Jetzt liegen in beiden Fällen sowohl alle Detailergebnisse als auch die komprimierten Ergebniszusammenfassungen vor – und die zeigen klare Leitlinien für die Entwicklung des sozio-kulturellen Zentrums Bubenreuth in der Hauptstraße 7 auf!

Zentrale Erkenntnisse der Bürgerbefragung zum geplanten sozio-kulturellen Zentrum Bubenreuth, Hauptstraße 7:

Zwischen dem 15. und dem 31. Oktober 2020 hatten Bubenreuths Bürger*innen die Möglichkeit, sich zum geplanten sozio-kulturellen Zentrum Bubenreuth in der Hauptstraße 7 im Rahmen einer wissenschaftlich betreuten Bürgerbefragung zu äußern. Jetzt liegt der Endbericht des BASIS-Instituts für soziale Planung, Beratung und Gestaltung vor. Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick.

 

Teilnahme und Aussagekraft 

Von den angeschriebenen 2.300 Haushalten Bubenreuths haben 596 an der Befragung teilgenommen. Die Rücklauf- bzw. Teilnahmequote betrug also 26 % – ein zumindest „leicht überdurchschnittlicher“ Wert, wie es im Endbericht heißt. Zudem wird im Bericht festgehalten, dass die Befragung ein solides Abbild der tatsächlichen demographischen Strukturen Bubenreuths wiedergibt.

 

Interesse der Bürgerschaft und Informationsgrad 

Die Auswertung der Fragebögen zeigt vor allem eines: Das Interesse an den Planungen zu H7 ist stark ausgeprägt. 56 % stufen es als „sehr hoch“ oder „eher hoch“ ein; weitere 34 % sind zumindest teilweise interessiert. Zugleich lässt sich festhalten, dass sich die Bürger*innen Bubenreuths zu 88 % „sehr gut“, „eher gut“ oder zumindest „mittel“ über das Projekt H7 informiert fühlen.

 

Beteiligung der Bürgerschaft 

Auch der bisherige Beteiligungsprozess wird überwiegend positiv gesehen: Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich „sehr gut“ oder „eher gut“ (48 %) beteiligt. Weitere 36 % fühlen sich zumindest „teilweise gut“ eingebunden. Vor allem die im aktuellen Fall gewählte Beteiligungsform des Fragebogens kommt an: 84 % finden den Fragebogen „gut“. Aber auch digitale Beteiligungsformate findet starken Zuspruch: 69 % stufen Online-Werkzeuge für die Beteiligung als „gut“ ein.  

 

Bürgerschaft will vor allem bei der künftigen Nutzung eingebunden werden 

Inhaltlich ist es den Bürger*innen besonders wichtig, insbesondere in die künftige Nutzung des Projekts H7 eingebunden zu werden: Von den an einer weiteren Beteiligung interessierten Personen möchten sich immerhin 85 % zu dieser Thematik einbringen. (Zum Vergleich: beim – aus Sicht der Bürger*innen – zweitwichtigsten Thema Gestaltung/Ausstattung von H7 wollen sich 43 % einbringen.) Dass die Frage nach der künftigen Nutzung von H7 im Fokus des Fragebogens stand, entsprach also dem Wunsch der Bürger*innen!

 

Nutzungswunsch-Schwerpunkte im Detail 

Zusammenfassend lässt sich vor allem festhalten, dass den Bürger*innen die Multifunktionalität und Flexibilität von H7 wichtig ist – und unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten von Anfang an bei der Projektumsetzung berücksichtigt werden sollten. Bei den Detailfragen zu den Nutzungswünschen der Bürger*innen ergaben sich im Rahmen der Befragung vor allem folgende Erkenntnisse: Bei der Hauptfunktion als „Bürgertreff“ rangiert die Detailfunktion als Veranstaltungsort für Kulturveranstaltungen an Position eins. 84 % der Wertungen entfallen bei diesem Punkt auf „sehr wichtig“ und „eher wichtig“. Position zwei belegt mit 79 % die Detailfunktion als Ort für Bildungsangebote, Position drei mit 63 % die Detailfunktion als Ort für Ausstellungen.
Bei der Hauptfunktion „Museum“ ist den Befragten die Detailfunktion als Ort für eine Ausstellung zur historischen Situation im Bereich Musik am wichtigsten: 67 % stufen dies als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ ein. An zweiter Stelle liegt die Detailfunktion als Ort einer Ausstellung zur historischen Situation im Bereich Integration mit 59 %. Position drei belegt mit 57 % die Detailfunktion als Ort für eine Ausstellung zur heutigen Situation im Bereich Musik.
Bei der dritten Hauptfunktion als „Bücherei“ rangiert die Detailfunktion eines öffentlichen Lesecafés an Position eins. 60 % halten das für „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“. Die Detailfunktion einer Leseecke erreicht mit 71 % sogar einen noch höheren Zustimmungswert, darf aber wohl als weitere Ausprägung einer öffentlichen Verweil- und Lesemöglichkeit interpretiert werden. Die davon klar abtrennbare Detailfunktion eines Gruppenarbeits- bzw. Lernraumes belegt mit 48 % Position zwei, die Detailfunktion einer Computerecke mit 36 % den dritten Platz.
Ebenfalls eine sehr hohe Bedeutung hat für die Bubenreuther der Außenbereich des Zentrums. Zuvorderst in der Detailfunktion als Veranstaltungsbereich. 78 % bewerten diese Detailfunktion als „sehr wichtig“ oder „wichtig“. Position zwei belegt die Detailfunktion als öffentlicher Aufenthaltsbereich mit dauerhaften Sitzgelegenheiten (77 %). Position drei besetzt die Detailfunktion als Spielplatz bzw. Spielfläche für Kinder. 69 % bewerten diese Detailfunktion als „sehr wichtig“ oder „wichtig“.

 

Zentrale Basisforderungen 

Grundsätzlich liegt den Bubenreuthern bei der Umsetzung von H7 zudem vor allem am Herzen, dass die Gemeinde eine möglichst hohe Förderquote erreicht und so gemeindeeigene Geldmittel schont. Fast zwei Drittel (60 %) der teilnehmenden Bürger*innen stimmen dieser Forderung „voll und ganz zu“. Weitere 30 % stimmen „eher“ oder zumindest „teilweise“ zu. Dabei ist den Bürger*innen aber auch zu 90 % wichtig („stimme voll und ganz zu“/ „stimme eher zu“), dass das Bürgerzentrum so umzusetzen ist, dass auf Dauer eine flexible und vielfältige Nutzung möglich ist. Als ähnlich wichtig wird von den Bürger*innen außerdem die Barrierefreiheit von H7 (90 %) sowie die gute und sichere Erreichbarkeit (88 %) des Bürgerzentrums eingestuft. Die Wünsche der Bürgerschaft an die politisch Verantwortlichen sind in all diesen Punkten also sehr deutlich.

Ergebniszusammenfassung: Ralf Bolay, Diplom-Wirtschaftsgeograph, Häusler & Bolay

Auch hier zählt Ihre Meinung!

 

Von Montag, 26. Oktober, bis Freitag, 13. November 2020, können Sie die Ideen der Planungsbüros im Sitzungssaal des Rathauses besichtigen und die fünf vorgestellten Lösungsansätze für den Gebäudeum- und Neubau sowie die Innen- und Freiraumplanung im Sitzungssaal des Rathauses nach verschiedenen Kriterien bewerten.

 

Öffnungszeiten der Ausstellung im Rathaus:

Montag – Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr

Freitag 8 – 12 Uhr

 

Wir laden Sie sehr herzlich dazu ein – Gestalten Sie H7 aktiv mit!

 

 

Weitere Informationen zum Bürgerzentrum H7 finden Sie unter https://www.bubenreuth.de/H7/

 

 

Bürgerbeteiligung zur Objektplanung für H7: Oktober/November 2020

 

Anfang Juli 2020:

Beginn des Teilnahmewettbewerbs mti allen Büros, die ihr Interesse bekundet haben

 

Anfang August 2020:

Auswahl der 3 – 5 Büros, mit denen Verhandlungen geführt werden sollen

 

Mitte September 2020:

Vorlage und anschließende Bewertung der Erstangebote

 

Ende September 2020:

Verhandlungen mit den Bietern über die eingereichten Angebote

 

Oktober/November 2020 – voraussichtlich 26.10. bis 13.11.2020 –

Ausstellung der fünf in die Endauswahl kommenden „Lösungsansätze“ für die Objektplanung von H7:

Bürgerbeteiligung  

 

Dezember 2020:

Zuschlagsentscheidung

(Stand: August 2020)

Die städtebaulichen Gründe – Das Nutzungs- und Baukonzept – Die Entlastung des Rathauses – Die Kosten und die Finanzierung – Die Bilanz und das Fazit

Die städtebaulichen Gründe:

 

  • Nach den Vorstellungen kaufwilliger Bauträger sollte das Anwesen H7 bis auf das Wohnhaus abgerissen und durch neue Wohngebäude, größtenteils drei- bis viergeschossige „Wohnblöcke“ ersetzt werden.
  • Das Ortsbild des alten Ortskerns von Bubenreuth, das von den an der Hauptstraße aufgereihten Höfen geprägt wird, wäre an zentraler Stelle zerstört worden.
  • Die Gemeinde hat H7 gekauft, damit der Hof insgesamt in seiner Struktur und möglichst viel seiner historischen Substanz erhalten wird – nicht nur das unter Denkmalschutz stehende Wohnhaus von ca. 1880.
  • Der Erhalt des Hofes erfordert eine dauerhafte neue Zweckbestimmung. Er soll deshalb einer gemeindlichen Nutzung als sozio-kulturelles Zentrum zugeführt werden mit Räumen für einen Bürgertreff, die Gemeindebücherei und das Geigenbau-Museum. Dazu muss die Substanz des Hofes gesichert und an die neuen Funktionen angepasst werden.
  • Damit wird in ersten Teilen das mit der interessierten Bürgerschaft erarbeitete „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept B 4 o-ISEK“ umgesetzt. Mit dem ISEK wurde festgestellt, dass sich die Bubenreuther eine identitätsstiftende Gemeinschaftseinrichtung wünschen. Dass es dafür einen Bedarf gibt, zeigt sich schon an der bisherigen provisorischen Nutzung an mehreren Tagen pro Woche (!) durch verschiedene lokale Vereine und Initiativen.
  • Die Bürgerschaft wünscht sich aber kein neues Zentrum auf der grünen Wiese, sondern eine Stärkung der vorhandenen Zentren im Altort (an der Hauptstraße) und in der Geigenbauersiedlung (an Eichen- und Marienplatz). Dem wird das sozio-kulturelle Zentrum H7 in hervorragender Weise gerecht. Die Posteläcker (zwischen Geigenbauersiedlung und Altort) sollen demnach kein neues oder weiteres Zentrum bilden, sondern als Wohnbau- und teils Gewerbeflächen entwickelt werden.
  • Das gesamte Anwesen wird (nur) von neuzeitlichen Anbauten „befreit“, die eine „fragwürdige“ oder ungenügende Statik aufweisen, was ihre öffentliche Weiterverwendung von vornherein ausschließt; dies betrifft die Maschinenhalle, den neuen Stall und den Zwischenbau zwischen Scheune und Wohnhaus. Dadurch werden die alten Außenwände der Nordfassaden des Wohnhauses und der Scheune wieder sichtbar.
  • Die geschlossene Struktur des Dreiseithofs bleibt erhalten, indem ein neuer Zwischenbau zwischen Scheune und Wohnhaus eingefügt wird.

 

Das Nutzungs- und Baukonzept:

 

  • Das denkmalgeschützte Wohnhaus wird Haus des Bürgers mit Bewirtungsmöglichkeit und Räumen, die Vereine nutzen können.
  • Die rückwärtige Freifläche und der Innenhof werden Veranstaltungsorte. Der Innenhof kann vom alten Wohnhaus aus auch bewirtschaftet werden.
  • Der neue Zwischenbau zwischen Wohnhaus und Scheune erhält einen großen Versammlungsraum mit Bühne für jedwede Veranstaltungen (z.B. Kleinkunstbühne, Tagungen, Vorträge usw.). Im Erdgeschoss stehen der Gemeindebücherei neue Räume zur Verfügung. Ein großzügig dimensioniertes Foyer bildet den Eingangsbereich mit Empfangstheke, Aufzug zur barrierefreien Erschließung aller Ebenen, Garderoben und sanitären Anlagen.
  • Die historische Scheune nimmt das Museum auf.

 

Die Entlastung des Rathauses:

 

  • Nach den Aussagen des mit den Bürgern erarbeiteten „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts B 4 o-ISEK soll auf den Posteläckern kein neues oder weiteres Zentrum entstehen. Das Rathaus wird deshalb am bisherigen Standort verbleiben. Seine Substanz ist zwar nunmehr renoviert, aber es entspricht nicht den Erfordernissen einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung und es deckt den schon heute bestehenden Raumbedarf nur unvollständig: Es ist insgesamt nicht barrierefrei und es fehlen ein Bürgerbüro, Trauzimmer, Sprechzimmer für die Senioren- und Jugendbeauftragten, Besprechungsräume für die Verwaltung und die Fraktionen und ein Sozialraum für die Beschäftigten.
  • Mittelfristig sind – mit steigender Einwohnerzahl – auch weitere Arbeitsplätze im Rathaus erforderlich. Der Auszug der Bücherei und des Museums aus dem Rathaus schafft den erforderlichen Platz, ohne dass es einer baulichen Erweiterung oder größerer Anpassungsmaßnahmen bedürfte.

 

Die Kosten und die Finanzierung:

 

  • Die Kosten für den Erwerb und den Umbau des Anwesens belaufen sich nach aktuellen Kostenschätzungen und -berechnungen auf ca. 7,5 Mio. Euro.
  • Das oben dargestellte vom Gemeinderat beschlossene Konzept, das drei sozio-kulturelle Nutzungen unter einem Dach vereint, lässt umfassende Synergien erwarten. Deshalb wurde die Maßnahme H7 zwischenzeitlich in weiten Teilen in den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2019“ aufgenommen, die eine Förderung mit 90 % der Kosten eröffnet. Diese hohe Förderung ist an das beschlossene Konzept gebunden.
  • Nicht mit 90 %, sondern mit dem Regelsatz der Städtebauförderung von 60 % wurden bzw. werden der schon früher erfolgte Erwerb des Anwesens und die Abbruchkosten bezuschusst, ebenso wie die Maßnahmen am Wohnhaus, für das aber noch nicht näher quantifizierte Denkmalschutz-Zuschüsse gewährt werden können.
  • Die Bau- und Baunebenkosten sowie der Grundstückserwerb werden so in Höhe von 5,5 Mio. Euro durch Zuschüsse gedeckt. Der Gemeinde bleibt also „lediglich“ ein Eigenanteil von 2,0 Mio. Euro. Die in der Rechnung noch nicht enthaltenen Kosten des Inventars werden aus weiteren „Töpfen“ der Museums- und der Büchereiförderung bezuschusst.
  • Die Zuschüsse wurden vom Zuwendungsgeber auf der Grundlage des oben beschriebenen Bau- und Nutzungskonzepts zugesagt, dass der Gemeinderat mit einem sogenannten „Modernisierungsgutachten“ beschlossen hat (Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019). Ändert die Gemeinde nachträglich ihr Bau- und Nutzungskonzept, dann nimmt der Zuwendungsgeber seine Zusagen ebenfalls zurück. Mit einem nur ein- oder zweigliedrigen Nutzungskonzept – ohne Bücherei oder/und Museum – scheidet eine 90-Prozent-Förderung schon im Vorhinein aus.

 

Die Bilanz und das Fazit:

 

  • Die Gemeinde bekommt zu jedem Euro, den sie für H7 ausgibt, fast drei Euro „aus den Fördertöpfen“ dazu.
  • Die Gemeinde erspart sich Kosten des Umbaus und der Erweiterung des Rathauses in einer Größenordnung von ca. 2 Mio. Euro. Für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Rathäusern gibt es keine Zuschüsse.
  • Damit stehen dem Einsatz von Eigenmitteln der Gemeinde in H7 von rund 2 Mio. Euro ersparte Aufwendungen am Rathaus in gleicher Höhe gegenüber. Oder überspitzt ausgedrückt: Unter dem Strich ist H7 praktisch geschenkt!
  • Zusammenfassend betrachtet sind 2 Mio. Euro sinnvoller in einer Gemeinschaftseinrichtung für alle Bürger investiert als der gleiche Betrag in ein Rathaus, das der Bürger nur gelegentlich aufsucht und das sonst nur dem Gemeinderat, seinen Fraktionen und der Verwaltung nützt.
  • Änderungen am festgelegten Konzept stellen die Finanzierung des Vorhabens und somit die Realisierung von H7 als gemeindliche Einrichtung insgesamt in Frage.

 

Stand: 20. September 2019

Die Nutzung und entsprechende Ertüchtigung des Anwesens Hauptstraße 7 für gemeindliche und gegebenenfalls sonstige Zwecke erfordert bauliche Maßnahmen. Um feststellen zu können, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die vorgesehenen Nutzungen realisiert werden können, bedarf es eines sogenannten „Modernisierungsgutachtens“.

Als Teil der Städtebauförderungsmaßnahme „Ortskern Bubenreuth“ aus dem Programm „Soziale Stadt“ wird darauf grundsätzlich ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 60 % gewährt.

 

Aus Sicht des Zuwendungsgebers ist es jedoch erforderlich, ein zielorientiertes Modernisierungsgutachten erstellen zu lassen.

 

In einer ersten Stufe sollen im Modernisierungsgutachten die priorisierten Nutzungen auf Realisierbarkeit und Kosten analysiert werden. Die sich daraus ergebenden Alternativen, Kombinationen und Varianten der Nutzungsmöglichkeiten müssen sodann nach ihrer Wirtschaftlichkeit („Kosten-Nutzen-Relation“) bewertet werden. Daraus werden sich letztlich Baumodelle (Planungsobjekte) ergeben, mit denen sich der Gemeinderat im Rahmen der beabsichtigten Klausur intensiv befassen kann, um sich schließlich auf das die Anforderungen am besten erfüllende konkrete Baumodell festzulegen.

 

In der zweiten Stufe des Modernisierungsgutachtens werden dann für dieses Planungsobjekt eine sogenannte „Vorplanung“ einschließlich einer Kostenberechnung nach Bauteilen sowie ein „städtebaulicher Entwurf“ erstellt.

 

Mit mehrheitlichem Beschluss des Gemeinderates wurde der Erste Bürgermeister beauftragt, im Wege eines Wettbewerbs ein Modernisierungsgutachten für das Anwesen Hauptstraße 7 zu vergeben. Dazu sind mindestens drei Angebote leistungsfähiger und einschlägig erfahrener Planungsbüros einzuholen.

 

Der Untersuchungsrahmen ergibt sich aus der vom Büro „STADT UND RAUM“ in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellten „Beschreibung von Umfang und Gliederung des Modernisierungsgutachtens für das Gebäude Hauptstraße 7“ vom 06./09.09.2016.

 

 

(Stand 28. Januar 2020)

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Projekt Bubenreuth B 4.o / ISEK haben sich die Bürgerinnen und Bürger in Bürgerforen und Bürgerwerkstätten auch mit der Entwicklung des alten Ortskerns und in diesem Zusammenhang ebenso mit dem Anwesen Hauptstraße 7, einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle, auseinandergesetzt.

Planungsstand H7

 

Nach intensiver Diskussion im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses und Erörterung verschiedener Möglichkeiten wurde vom Gemeinderat in einem mehrheitlichen Votum beschlossen, das Anwesen Hauptstraße 7 zur Gänze zu erwerben.

 

Dieser Planungsstand fasst den aktuellen Diskussionsstand über die dem Objekt zugedachte Zukunft zusammen. Er beschreibt den ortsentwicklungspolitischen und historischen Hintergrund des Anwesens und informiert über Nutzungsoptionen des Objektes sowie das weitere Vorgehen zu deren Entwicklung. 

Die Gemeinde Bubenreuth beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am Samstag, 11. Mai 2019, ab 13:30 Uhr, mit einem „Tag der offenen Tür“ in H7.

 

Die Besucher konnten sich dabei über die aktuellen Projekte zur Ortsentwicklung von Bubenreuth informieren.

www.tag-der-staedtebaufoerderung.de

 Tag der Städtebauförderung 2019

Am Samstag, 13. Mai 2023,

bieten wir um

10:30 Uhr, 11:30 Uhr, 13:30 Uhr und 14:30 Uhr

Baustellenführungen durch den neuen Kulturhofs H7 an.

 

 

Bei einem 360 Grad-Rundgang können die Besucherinnen und Besucher den Baufortschritt virtuell erleben.

 

Auch für die kulinarischen Genüsse ist gesorgt – Frühschoppen ab 10 Uhr im Innenhof

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 

Tag der Städtebauförderung 2023

 

 

Das markante Anwesen, das mit seinem aus Sandsteinquadern errichteten Wohnhaus von 1881 und großen Stall- und Scheunengebäuden eine beeindruckende Baumasse aufweist, zeichnet sich durch seine zentrale Lage im alten Ortskern aus. Im rückwärtigen, der Hauptstraße abgewandten Bereich verfügt es zum Wiesenweg hin über eine größere freie Fläche.

Anwesen Hauptstraße 7

 

Nachdem es aus verschiedenen Gründen lange Zeit zum Verkauf stand, sollte es schließlich an einen Bauträger veräußert werden, der die Bestandsgebäude bis auf das denkmalgeschützte Wohnhaus abgebrochen und das Areal völlig neu geordnet und bebaut hätte. Das Wohnhaus wäre somit aus seinem baulichen Zusammenhang gerissen und in einen neuen, letztlich belanglosen Kontext von modernen Wohngebäuden gestellt worden.  

 

 


Dies hat im Gemeinderat im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses eine intensive Diskussion hervorgerufen, die dann zu einem mehrheitlichen Votum darüber geführt hat, dass die Gemeinde das Anwesen in Gänze erwirbt. Den Beschluss, der den Bürgermeister beauftragt, den vereinbarten Kauf notariell abzuwickeln, hat der Gemeinderat am 26.07.2016 gefasst.

 

 

 

 

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