Familie ist für viele ein sehr wichtiger Lebensbereich. Ehe, Partnerschaften und Familien können sehr unterschiedliche Gesichter haben, und leibliche und Adoptiv- sowie Pflege-Kinder können dazu gehören. Manchmal entstehen Patchwork- und Regenbogenfamilien oder Elternteile bleiben alleinerziehend, wenn Paare sich trennen oder ein Partner stirbt. Namen ändern sich, Urkunden werden ausgestellt, da sind eine Menge Verwaltungsleistungen abzuwickeln.
Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Sie in einem anderen Land leben möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Rechte und Pflichten im Bildungsbereich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.
Schulträger sowie öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an Grundschulen mit einem Ganztagsangebot die Qualität durch die Stärkung der Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder verbessern wollen, können eine Förderung beantragen.
Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.