Wer führt das Unternehmen in die Zukunft? Welche Formalitäten gilt es bei der Aufgabe eines Geschäfts oder der zeitweiligen Stilllegung zu erledigen? Was ist bei der Übernahme eine bestehenden Betriebs zu beachten? Was bedeutet Insolvenz und wann ist eine Sanierung von Vorteil? Hier haben wir entsprechende Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen für Sie zusammengestellt.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.
Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.
Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die Beachtung bestimmter Regelungen und Vorgaben erforderlich. Hier finden Sie Informationen über Unternehmensgründung, Führung und Schließung, zum Beispiel über die Gewerbezulassung.