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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.

Beschreibung

Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.

Genehmigungsfrei sind:

  • Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
  • Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
  • Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen

Fristen

Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

Kosten & Gebühren

50 bis 10.300 Euro
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stichwörter

  • Flugtage
  • Flugveranstaltungen
  • Schauvorstellungen