Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.
Sie sind der Ansicht, dass ein Unternehmen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen hat? Dann können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Hierzu können Sie das allgemeine Beschwerdeverfahren nutzen.
Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Basiskontoantrag ab, unterstützt es Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt es ein unangemessenes Entgelt? Dann können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu den Pflichten von Fairness und Transparenz.
Sie möchten Lebensmittel einführen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht oder hergestellt werden, jedoch von den deutschen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit abweichen? Dann können Sie eine Allgemeinverfügung beantragen.
Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) einzustufen ist? Dann können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Konsultationsverfahren beantragen.