Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.
Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten mit der Eisenbahn transportieren, können Sie die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen voll oder teilweise erstattet bekommen.
Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen.
Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.