Vorhersage
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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:
In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:
Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.
Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.
Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
Antrag per Post, Fax oder E-Mail:
Es gibt keine Frist.
Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.