Aus der Forschung auf den Markt: Eine Stärke des Hochtechnologiestandortes Deutschland ist die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Produkten und Dienstleistungen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen in der Verwaltung.
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für Produkte, für die es noch keine harmonisierten Regelungen gibt, eingerichtet worden.
Auf Grundlage der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden in allen EU-Ländern Produktinformationsstellen für das Bauwesen eingerichtet. Das hilft Unternehmen und Bürgern, schnell zu verstehen, welche Regeln dort gelten, wo sie Bauprodukte verkauften möchten.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu Unternehmensgründung, Führung und Schließung insbesondere zu der Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs.
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zu Fach- und Gebrauchsinformationen, Zusammenfassungen von Risikomanagement-Plänen einsehen.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Forschungszwecken haben, können Sie mit diesen für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort forschen.