Insbesondere im Gebiet der Forschung und Entwicklung spielt die Verknüpfung von Technologien, Kapazitäten und Wissen zu einem dichten Netz für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Wissenschaftseinrichtungen eine sehr entscheidende und zentrale Rolle.
Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.
Sie möchten in Deutschland dauerhaft in einem reglementierten Beruf arbeiten? Oder Sie möchten vorübergehend Dienstleistungen anbieten? Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Wenn Ihre Einrichtung Aufenthalte für Pflichtpraktika für Studierende des Agrarbereichs aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan organisiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund erhalten.
Sie können eine Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) für Einrichtungen, die Prüfungen nach § 19 a Abs. 1 ChemG durchführen, beantragen.