Für den großen Überblick: Unternehmen melden je nach Branche Zahlen, Daten und Fakten für Statistiken, die dann auch oft für alle nutzbar sind. In vielen Fällen geht das auch online. Hier finden Sie eine Übersicht über statistische und andere Meldungen sowie über die zuständigen Behörden.
Wenn Sie zu den Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe gehören, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Dort müssen Sie sich registrieren lassen und zu diesem Zweck Ihre Stammdaten mitteilen.
Wenn Sie Stammdaten wie zum Beispiel von vertretungsberechtigen Personen oder Kontaktpersonen in Ihrem laufenden Akkreditierungsverfahren hinzufügen oder ändern möchten, können Sie dies bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) veranlassen.
Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.
Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder Großhändler bestimmte Tierarzneimittel mit antimikrobiellen oder bestimmten Stoffen an tierärztliche Hausapotheken oder weitere Empfänger abgeben, müssen Sie die Mengen jährlich dem Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register übermitteln.
Wenn Sie Kosmetik nutzen und unerwünscht Wirkungen auftreten, können Sie dies melden. Als Herstellungs- oder Handelsunternehmen müssen Sie den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.