Wann und wie werden die EU-Vorschriften angewandt? Ist Ihr Unternehmen in der EU niedergelassen, können Sie an jeder öffentlichen Ausschreibung in jedem beliebigen EU-Land teilnehmen.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Wenn Sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, gibt es je nach Beschaffungsverfahren unterschiedliche Regeln, Verordnungen, Fristen und Schwellenwerte, die es zu beachten gilt.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen über Schwellenwert informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Beschaffung von zivilen Bauleistungen informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Verteidigung und Sicherheit informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen über Schwellenwert in den Sektoren Trinkwasser- und Energieversorgung, Verkehr informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe im Bereich Vergabe von Konzessionen für Bau- und Dienstleistungen über Schwellenwert informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Liegt aus Ihrer Sicht bei der Vergabe eines Auftrags des Bundes, der den Schwellenwert der Europäischen Union (EU) erreicht, ein Rechtsverstoß vor, können Sie ein Nachprüfungsverfahren beantragen.