Sie wollen mit Ihrem Unternehmen ins Auslandsgeschäft einsteigen oder sind bereits grenzüberschreitend tätig? Was gilt es zu beachten, wenn Waren und Dienstleistungen importiert oder exportiert werden? In welchen Fällen gibt es Außenwirtschaftsförderungen und -investitionen?
Möchten Sie eine Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment, kurz: ETA) für Ihr Bauprodukt erhalten, können Sie sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragen.
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Wenn Sie als Unternehmer Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR in die EU einführen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) erklären und versteuern.
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Befürchten Sie, dass Waren, die in die Zollunion ein- oder ausgeführt werden, Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten? Dann können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz das Anhalten dieser Waren beantragen.