Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Wissenschaft" erhalten:
- monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte
- Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops
- Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien und Ähnlichem mit dem Ziel der Veröffentlichung (vorzugsweise online)
- Quellenerschließungen, einschließlich wissenschaftlicher Analyse
- Digitalisierung des Kulturerbes
- Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, vorzugsweise in digitalen Formaten
- Wenn Sie die gedruckte Form beantragen, müssen Sie Angaben darüber machen, warum Sie eine Onlinepublikation nicht in Betracht ziehen. Der Druck von Dissertationen wird nur ausnahmsweise gefördert, wenn
- die Arbeit die Höchstnote nach der jeweiligen Promotionsordnung erzielt hat (in Deutschland „summa cum laude“) und
- ein spezifisches Interesse der Wissenschaft an der Veröffentlichung in gedruckter Form besteht.
- Als Doktorandin oder Doktorand tragen Sie einen Eigenanteil von 20% des ermittelten Förderhöchstbetrages aus Bundesmitteln. Die Förderung von Übersetzungen ist möglich.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Kulturelle Vermittlung" erhalten:
- Ausstellungen
- Tagungen, Seminare und Workshops
- Angebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
- kulturelle Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater und Tanz
- populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen (einschließlich Druckkosten und Übersetzungen)
- Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger
- Online-Dokumentationen und andere digitale Medienbeiträge (z.B. Podcasts)
- Ankäufe von herausragenden kulturgeschichtlichen Objekten
Das BMI fördert vor allem Projekte, die folgende Aspekte berücksichtigen:
- kulturellen Austausch zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern
- Förderung des akademischen Nachwuchseses
- internationale Kooperationen
- Interdisziplinarität
- Öffentlichkeitswirksamkeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteuren aus dem östlichen Europa
Über die Höhe der Förderung entscheidet das BMI nach Einzelfall. Sie liegt bei höchstens 100.000 EUR pro Projekt und Jahr.
Sie erhalten keine Förderung für:
- universitäre Abschlussarbeiten einschließlich Dissertationen
- die Gründung neuer Buchreihen