Wenn Ihre Kundschaft nicht zahlt oder im Fall von Elementarschäden: Mit Soforthilfen, Entschädigungen oder Beihilfen können Unternehmen Krisen und finanzielle Einbußen besser bewältigen. Hier finden Sie Informationen über die Bewältigung von Krisen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und weitere Stellen informieren über Unterstützung für Unternehmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Unternehmensfinanzierung.
Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.
Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.
Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.
Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Wenn Sie Butter herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Sie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Butter abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen.