Sie benötigen eine Baugenehmigung, einen Anliegernachweis oder eine Abbruchgenehmigung? Sie wollen den Verkehrswert ermitteln lassen oder brauchen einen Energieausweis? In diesem Bereich finden Unternehmen Behördenkontakte und Services rund um das Thema Bauverfahren.
Planen Sie ein Bauvorhaben nahe der Autobahn, zum Beispiel Leitungsverlegungen, Funktürme oder Werbeanlagen? Auch wenn Sie für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine straßenrechtliche Genehmigung beantragen.
Planen Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung mit weniger als 40 Metern Abstand zur Autobahn? Dann benötigen Sie eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie als Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten, aufrüsten oder erneuern wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Eisenbahn-Bundesamt.
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.