Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum Anschluss an die Wasserversorgung.
Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen können Sie sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur Wegerechte übertragen lassen. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.
Wenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.
Wenn Sie Autobahnen beziehungsweise Bundesstraßen in Bundesverwaltung bauen oder verändern wollen, benötigen Sie die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA).