Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim Hauptzollamt Frankfurt am Main für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis ebenfalls beim Hauptzollamt Frankfurt am Main beantragen.
Wenn Sie Anträge und Meldungen elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln wollen, müssen Sie sich vorab für die Nutzung registrieren.
Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.
Wenn Sie ausländischer Empfänger (Gläubiger) von inländischen Kapitalerträgen sind, können Sie unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.
Steuerbegünstigte, ausländische Anlegerinnen und Anleger von Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.
Wenn Sie von der deutschen Kapitalertragsteuer entlastet werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellungsbescheinigungen erhalten.
Ausländische Investmentfonds, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusbescheinigung zur Reduzierung ihrer Steuerlast beantragen.
Für ausländische Spezial-Investmentfonds müssen Sie eine Erklärung abgeben, damit relevante Besteuerungsgrundlagen für die Besteuerung ihrer Anleger bindend festgestellt werden können.