Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse Steuern und Abgaben leisten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Für bestimmte Arbeitsformen (z. B. Minijob) gelten besondere Regelungen.
Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
Ist Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf die Bezüge zahlen.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.