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Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Online erledigen

Kurzinfo

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Beschreibung

Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
  • Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur weiteren Vorgehensweise abstimmen.
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.

Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.

Fristen

Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

Kosten & Gebühren

Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Bestellung aufgeben
  • Bestellung wechseln
  • Handwerk beenden
  • Bezirk
  • Gewerbebetrieb aufgeben
  • Bezirksschornsteinfegermeister
  • Bezirkskaminkehrermeister
  • Kehrbezirk