Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Wenn Sie Mutter werden, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern Mutterschutz in Anspruch genommen wird.
Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.