Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Arbeitgeber bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts an der Regierung, bevor Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 erstmals aufgenommen werden.
Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.
Bei Beschäftigten im Luftverkehr sowie Luftfahrern/Flugschülern ist die Zuverlässigkeit durch die Luftämter Süd- bzw. Nordbayern als den zuständigen Luftsicherheitsbehörden zu überprüfen. Das Antragsverfahren wird unter Verfahrensablauf erläutert.