Die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von Vorteil für alle Beteiligten und gewinnt im immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend an Bedeutung. Hier haben wir Informationen über die Themen Aus- und Weiterbildung sowie Sachkundenachweise und die entsprechenden Services der Verwaltung für Sie gebündelt.
Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung haben, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können.
Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie diese Person im Anschluss fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.
Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.
Sie organisieren eine staatspolitische Bildungsveranstaltung für Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter? Dann können Sie Ihre Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen.
Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Initiativen für Unternehmer.
Melden Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz/-berechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA).