Wo müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemeldet werden? Welche sonstigen Formalitäten sind zu beachten? Sie wollen neue Kolleginnen und Kollegen für Ihr Unternehmen einstellen? Informationen und Leistungen der Verwaltung zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie diese Person im Anschluss fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal drei Monate erstattet bekommen.
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben und Grundsicherungsgeld beziehen, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.
Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.
Wenn Sie als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, die aus Drittstaaten kommen, muss die Bundesagentur für Arbeit dem grundsätzlich zustimmen. Sie können vorab prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen.
Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Wenn Sie zum Beispiel eine offene Arbeits- oder Ausbildungsstelle besetzen wollen, können Sie diese im Portal der Bundesagentur für Arbeit im Internet veröffentlichen.