Damit alles seine Ordnung hat: Die Verwaltung sammelt, verzeichnet und veröffentlicht umfangreiche Datenbestände. Ihr Unternehmen benötigt Informationen aus einem Kataster oder einem Register? Sie wollen sich ein- beziehungsweise austragen? Hier haben wir Leistungen und Kontaktstellen für Sie zusammengefasst
Wenn Sie im Zentralregister für Ausländer eingetragen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden dürfen.
Wenn Sie sich in der Energieeffizienz-Expertenliste als Expertin/Experte eintragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.
Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen möchten, können Sie sich in ein Klageregister eintragen lassen.
Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.
Wenn Sie zu den Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe gehören, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Dort müssen Sie sich registrieren lassen und zu diesem Zweck Ihre Stammdaten mitteilen.