Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.
Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie diese Person im Anschluss fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal drei Monate erstattet bekommen.
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.
Wenn Sie eine Behinderung haben und nach dem Ende der Schulpflicht noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, die Ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.
Wenn Sie eine Ausbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Ausbildung in Betrieben oder Einrichtungen machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet sind.
Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.