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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stichwörter

  • Gehege
  • Wildtierhaltung
  • Rotwild
  • Sikawild
  • Muffelwild
  • Damwild
  • Tierzüchtung