Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten? Es gibt viele Wege, sich sozial zu engagieren und zu beteiligen, Ehrenämter und „wählen gehen“ sind nur Beispiele.
Wenn Sie das Technische Hilfswerk (THW) ehrenamtlich durch Ihre freiwillige Mitarbeit unterstützen möchten, können Sie die Aufnahme in das THW beantragen.
Sie möchten eine Amateurfunkzulassung in Deutschland erhalten und besitzen bereits eine ausländische Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung? Dann können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesnetzagentur anerkennen lassen.
Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzliches Rufzeichen für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle zuteilen lassen.
Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzliches Rufzeichen für den Betrieb einer Amateurfunkstelle als Klubstation zuteilen lassen.
Gegenüber der Bundesnetzagentur können Sie Ihren Verzicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder eine Ihrer Rufzeichenzuteilungen erklären.
Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.
Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.