Ob mit einem eigenen Fahrzeug, dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Mobilität ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Wir bieten Ihnen Informationen rund um Fahrzeuge, Führerscheine, Straßenverkehr oder Förderungen für bestimmte Mobilitätsarten.
Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.
Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
Wenn Sie Ihren Führerschein erwerben oder verlängern, oder Ihren Nicht-EU-Führerschein anerkennen lassen möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.