Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Informieren Sie sich über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.
Sie haben Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben und wollen dauerhaft in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die Beratungsfachkräfte des EURES-Netzwerks unterstützen Sie mit Beratung und Informationen, wenn Sie in Deutschland oder im europäischen Ausland eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle suchen oder für Ihr Unternehmen europäische Arbeitskräfte einstellen möchten.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.