Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Auslandsreisen sowie zu notwendigen Reisedokumenten für Minderjährige und zum Verlust oder Ablauf von Reisedokumenten.
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen Nummern für die Sport- und Berufsschifffahrt in Form einer Ship Station Licence auf Antrag zu. Sie müssen auch bestimmte Änderungen mitteilen.
Wenn Sie in Deutschland eine Flugfunkprüfung abgelegt haben, können Sie sich diese als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.