Ihre Papiere bitte! In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Und es gibt weit mehr Arten von Ausweisen, Dokumenten und Urkunden, die beantragt, geändert oder beglaubigt werden können.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Auslandsreisen sowie zu notwendigen Reisedokumenten für Minderjährige und zum Verlust oder Ablauf von Reisedokumenten.
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen Nummern für die Sport- und Berufsschifffahrt in Form einer Ship Station Licence auf Antrag zu. Sie müssen auch bestimmte Änderungen mitteilen.