Neben den bekanntesten Steuern wie Einkommensteuer, Grundsteuer und Erbschaftsteuer gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die Hundesteuer oder die Gewerbesteuer.
Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung eintragen oder ändern lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Ihr Hauptzollamt kann auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen. Diese kann zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die Waren Ihres Unternehmens betreffen.
Haben Sie ein steuerliches Anliegen, das nicht von den anderen im Bundesportal aufgeführten Leistungen des Zolls umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Hierfür reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht von einer Steueranmeldung.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.