Die Steuererklärung steht an und Sie haben jede Menge Fragen? Hier finden Sie die passenden Beratungsangebote, Anlaufstellen und Auskünfte. Außerdem erhalten Sie Informationen zu Freibeträgen oder anderen Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung, die für Sie in Frage kommen.
Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.
Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.
Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Religionszugehörigkeit abgefragt wird, können Sie einen Sperrvermerk einlegen. Der Sperrvermerk verpflichtet Sie zur Abgabe einer Steuererklärung, um die gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer selbst zu entrichten.
Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringenden vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer für deren Einkünfte einbehalten, anmelden und zahlen.
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer stellen.
Wenn Sie Vergütungen für Rechteüberlassungen oder bestimmte Kapitalerträge schulden, können Sie einen Antrag auf Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens stellen, um unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen zu können.