Ob Neubau, Eigentumswohnung oder Sanierung – bei den Themen selber bauen und kaufen von Immobilien gilt es viele Punkte zu beachten. Welche Unterstützung durch staatliche Förderprogramme gibt es? Informieren Sie sich über Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Vielleicht kann Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden.
Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.
Wenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.
Planen Sie ein Bauvorhaben nahe der Autobahn, zum Beispiel Leitungsverlegungen, Funktürme oder Werbeanlagen? Auch wenn Sie für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine straßenrechtliche Genehmigung beantragen.
Planen Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung mit weniger als 40 Metern Abstand zur Autobahn? Dann benötigen Sie eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.
Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.