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Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

Beschreibung

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus